Krankenversicherte verfügen über hohe Wechselbereitschaft
Gemäß einer online durchgeführten Umfrage der ServiceValue GmbH (Köln) verfügen sowohl die PKV, die privaten Krankenversicherungen, als auch die GKV, die gesetzlichen Krankenversicherungen, über viele wechselwillige Versicherte. Im Mittelpunkt der Studie des Marktforschungsunternehmens stand die Zufriedenheit der jeweiligen Kunden mit ihrer Krankenversicherung.
PKV oder GKV?: Ein Drittel zeigt sich wechselwillig
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass auf beiden Versicherungsseiten, der PKV und der GKV, jeweils ein Drittel der Krankenversicherten wechselwillig ist. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die jeweiligen Voraussetzungen zum Wechsel erfüllt sein müssen. Das bedeutet für einen wechselwilligen Krankenversicherten der GKV, dass er nur dann in die PKV wechseln kann, wenn er entweder die Mindesteinkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) erreicht oder überschreitet. Derzeit liegt diese bei einem Jahresgehalt von mindestens 49.500 EUR. Alternativ hierzu ist ein Wechsel in die PKV möglich, wenn ein Beamtenstatus, ein Status als Freiberufler oder Selbstständiger nachgewiesen werden kann. Für Letztere gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht.
Wann kann ein KV-Wechsel erfolgen?
Auf Seiten der PKV würde einer von zehn Mitgliedern, vorausgesetzt die Möglichkeit zum Wechsel der Krankenversicherung bestünde, den Wechsel in die GKV umgehend veranlassen. Einer von drei Mitgliedern der PKV, so die Studie der ServiceValue GmbH überlegt derzeit, einen solchen Wechsel in die GKV vorzunehmen. Aber auch hier müssen die konkreten Voraussetzungen beachtet und berücksichtigt werden. Handelt es sich beim Wechselwilligen um einen Arbeitnehmer, muss dieser als unbedingte Voraussetzung die Mindesteinkommensgrenze wieder nach unten unterschreiten oder aber dieser Arbeitnehmer verliert seine Anstellung und wird arbeitslos.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler von der PKV in die GKV wechseln möchte, steht diese Option entsprechenden Gruppierungen nur dann offen, wenn sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Angestelltendasein aufnehmen. Ist ferner ein Krankenversicherter der PKV älter als 55 Jahre, ist ein Wechsel in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Die ServiceValue-Studie fand zusätzlich heraus, dass bei den Krankenversicherten der AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) eine besonders hohe Wechselwilligkeit in die PKV besteht. Diese liegt hier bei immerhin 40%.