Versorgungsgesetz: Ärztemangel kostet Geld

Seit Wochen reiten Gesundheitsministerium, Ärztevertreter und die Krankenkassen auf dem Thema Ärztemangel herum. Jede der Parteien zieht dabei einen vermeintlich anderen Trumpf. Mit dem Versorgungsgesetz möchte man im Bundesgesundheitsministerium endlich aktiv werden. Allerdings hat Kabinettskollege Wolfgang Schäuble seinem Koalitionspartner Daniel Bahr jetzt einige Nachbesserungen abgerungen.

Versorgungsgesetz kostet Millionen

Besonders die Frage der Finanzierung des Gesetzes ist nach wie vor umstritten. Da das BMG im ersten Entwurf keine Kostennote nennen konnte, drohte man im Finanzministerium, sich gegen den Entwurf zu sperren. Inzwischen ist zumindest anhand der offiziellen Zahlen klar, dass das Versorgungsgesetz mit einem dreistelligen Millionenbetrag zu Buche schlagen wird.

So sind etwa 200 Millionen Euro pro Jahr zu veranschlagen, zu denen noch einmal 25 Millionen dazukommen, welche die Krankenkassen sowie und Kassenärzte für regional angelegte Strukturfonds aufbringen müssen. Unterm Strich soll das Versorgungsgesetz also weniger teurer werden, als von den Krankenkassen immer wieder befürchtet.

Streit um Kostenfrage

Letztere gingen in den vergangenen Tagen von mehreren Milliarden aus, welche am Ende durch das Gesetz anfallen werden. Zahlen, welche man im Gesundheitsministerium zurückwies. Wie teuer das Gesetz allerdings genau werden wird, kann im Moment niemand mit Sicherheit sagen. Denn es dürften früher oder später einige unbekannte Größen auftauchen.

Eines steht allerdings fest: Die Auswirkungen des Versorgungsgesetzes sollen in den kommenden Jahren – genauer bis Mai 2014 evaluiert werden. Dann ist klar, ob das Gesetz seine Aufgabe erfüllt oder doch nur eine Maschine zum Gelddrucken ist, wie die Krankenversicherungen in der Vergangenheit behauptet haben.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)