Versorgungsstrukturgesetz VStG verabschiedet
Am gestrigen Mittwoch, den 03. August 2011, wurde vom Bundeskabinett das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) verabschiedet. Es soll der Ärzteunterversorgung auf dem Land und der Überversorgung in der Stadt entgegen wirken. Experten sind allerdings der Meinung, dass hauptsächlich der Bereich des Abbaus der Überversorgung in der Stadt zu kurz kommt und verbesserungswürdig ist.
Ansatz des VStG ist in Ordnung
Die Grundzüge des GKV-VStG werden von den meisten Experten lobend aufgenommen, so auch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Besonders die Regelungen zur Verbesserung der Versorgung auf dem Land wurden hier vom Verband erwähnt. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, hielt dazu fest, dass „jenseits kurzfristiger Effekte strukturelle Maßnahmen eingeleitet“ werden.
Strukturversorgungsgesetz gegen Ärztemangel
Auf der anderen Seite sieht der Verband aber auch Probleme bei dem Versorgungsgesetz. So gut, wie der Unterversorgung auf dem Land (Ärztemangel) versucht wird, entgegen zu wirken, wird auf der anderen Seite mit dem Gesetz nicht entschlossen genug an der Überversorgung in der Stadt gearbeitet. Das Hauptproblem der Überversorgung besteht darin, dass finanzielle und medizinische Ressourcen gebunden werden und diese verpuffen, obwohl sie auf dem Land dringend nötig sind. So werden zwar neue Ärzte in ländliche Regionen gelockt, jedoch haben städtische Ärzte keinen Anreiz zur Umsiedelung.
Deutliche Staatsnähe der GKV
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen sieht aber noch weitere Kritikpunkte am Versorgungsstrukturgesetz. So wird als gravierend der Punkt eingestuft, dass in Zukunft eine Berufung von unparteiischen Mitgliedern durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages erfolgen wird. Experten befürchten, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen damit einen Schritt zu weit in Richtung Staatsmedizin geschoben werden und zuviel ihrer Eigenständigkeit verlieren könnten.
Versorgungsstrukturgesetz VStG verabschiedet,