DKV: Bonitätsprüfung als Voraussetzung für Aufnahme
Knapp 90.000 Nichtzahler zählen die privaten Krankenversicherungen mittlerweile. Ein Trend, der sich vor allem auf die Kosten der restlichen Versicherten auswirkt, denn diese müssen die Nichtzahler mittragen. Die HanseMerkur Krankenversicherung hat es vorgemacht, jetzt zieht die größte deutsche private Krankenversicherung, die DKV, nach. Eine deutlich genauere und intensivere Bonitätsprüfung wurde Anfang Juli eingeführt.
Bonität der Freiberufler und Selbständigen geprüft
Mit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht in die PKV sind einige Krankenversicherungen dazu übergegangen, ihre Kunden genauer zu überprüfen. Vorher war es bei Nichtzahlern häufig der Fall, dass ihnen die Versicherung gekündigt wurde. Einen derartigen Durchführungsweg gibt es aber nicht mehr, säumigen Zahlern kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Die DKV setzt daher seit 01. Juli auf ein neues Scoring-System, das potenzielle Nichtzahler aussortieren soll. Dazu wird ein Score-Wert ausgerechnet, der bei einem negativen Ergebnis zur Ablehnung von Freiberuflern und Selbständigen führt. Jeder Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, den Wert zu bereinigen, in dem er Gewerbe- oder Handelsregistereintrag, aktuelle Steuerbescheide oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BwA) vorlegt.
Auch Beamte und Angestellte können abgelehnt werden
Allerdings führt bei Angestellten, Beamten oder Ärzten ein negativ Wert nicht automatisch zur Ablehnung. Hier müssen weitere Faktoren dazukommen, bevor die DKV sich für eine Ablehnung des Antrags entschließt. Der Zweck, den diese Maßnahme verfolgt, ist klar: Die genaue Bonitätsprüfung dient dem Ziel, die Anzahl potenzieller Nichtzahler bereits im Vorfeld auf ein mögliches Minimum zu reduzieren. Ob das Scoring-System dieser Aufgabenstellung gerecht werden kann, muss mittelfristig abgewartet werden. In Zukunft steht aber auch der Privatversicherte bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit stärker unter Beobachtung.