PKV-Verband: Kritik an Deckelung der Maklerprovision
Nachdem die Bundesregierung ihren jüngsten Gesetzesentwurf zur Deckelung der PKV Maklerprovisionen vorgelegt hatte, kritisieren sowohl Verbraucherschützer, Vertreter einzelner Krankenversicherer und nun auch der Verband der privaten Krankenversicherer die Pläne der Bundesregierung. Der Vorschlag zur Gesetzesnovelle sei unausgereift, nicht nachvollziehbar und weise viele Ungereimtheiten und Unklarheiten auf, so die einhellige Meinung. Nun hat sich auch der Verband der privaten Krankenversicherer zu den Vorschlägen der Bundesregierung geäußert. Die PKV unterstütze einerseits die geplante Stornohaftung von 60 Monaten, andererseits sei der Vorschlag unausgereift, so Volker Laienbach, Direktor des PKV-Verbandes. Diese Regelungen würden zu einer Minderung der auch für den Versicherer als hoch zu bewertenden Abschlusskosten führen.
PKV-Verband: Provisionsregelung Unausgereift und Unklar
Weitere Vorschläge zu einer, durch den Gesetzgeber vorgenommenen Deckelung der Provision sind jedoch unausgereift und unklar, so der Verbandsdirektor. Insbesondere sei eine Abgrenzung oftmals in Zukunft unmöglich. So fehle eine Möglichkeit, durch die Regulierung der Provision einen wettbewerbsverzerrenden Effekt zu bewirken. Auch hält der oberste PKV-Vertreter eine Umsetzung der Regelungen schon zum 01. Januar schlicht für unmöglich. So greife die Regelung in schon bestehende Verträge ein und erfordere insofern eine Anpassung. Hierzu sei aber auch eine Änderung der AGB und weiterer Vertragsregelungen notwendig, die erst im Sinne der dann geltenden Gesetzeslage formuliert werden müsse.
Fehlende Anreize
Außerdem befürchtet die Versicherungswirtschaft durch fehlende Anreize für Verkäufer eine zusätzliche wettbewerbsverzerrende Wirkung. Je nach Gestaltung des Maklervertrages seien auch Verwaltungskosten und Bestandskundenpflege in den Provisionen enthalten, so der PKV-Verband weiter. Dadurch können jedoch zusätzliche wettbewerbsverzerrende Wirkungen entfaltet werden. Die PKV-Vertreter empfehlen eine Einführung der neuen Regelungen zum Stichtag der Einführung der Unisextarife im Dezember 2012. So bleibe genug Zeit zur Anpassung und Umstellung interner Verwaltungsvorgänge, so der PKV-Verband sinngemäß. Sinn der von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesnovelle ist die Begrenzung der Maklerprovision auf maximal acht Monatsbeiträge. Zudem soll durch die Begrenzung und die neu geregelte Stornohaftung der Anreiz unterbleiben, den Kunden nach einer gewissen Laufzeit in einen neuen Tarif zu vermitteln, um eine erneute Abschlussprovision zu erhalten.
Makler: Neuverträge von besonderem Interesse
Insbesondere Neuverträge seien für Makler von Interesse, da diese mit einer hohen Provision verbunden sind. Der PKV-Verband unterstützt daher auch das grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, die Provisionen neu zu ordnen und im Sinne des Kunden besser zu regulieren. Er fordert die Bundesregierung jedoch zu einer gründlichen Nachbesserung und besseren Beratung auf, dies sei bei einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes schon zum 01. Januar unmöglich, so der PKV-Verbandsdirektor. Wie sich die Begrenzung der Maklerprovisionen auf die Gesamtumsatzzahlen der Versicherer auswirken wird, ist zudem fraglich, denn durch die Begrenzung geht für viele Makler ein Anreiz für ordentliche Umsätze in Teilen verloren. Die Gesetzesnovelle geht aus Sicht von Verbraucherschützen hingegen in die richtige Richtung, dennoch halten auch die Verbraucherschützer den vorliegenden Gesetzesentwurf für unausgereift und daher für ungeeignet. Leidtragender ist der Kunde, der ohne eine Neuregelung weiterhin über seine Beiträge die hohen Abschlusskosten und damit die Maklerprovisionen zahlen muss.