PKV: Schuldenerlass für ALG II-Empfänger?
Etwa 8500 ALG II-Empfänger in Deutschland sind Mitglied in einer privaten Krankenkasse. Ein großer Teil davon kann seine Beiträge zur PKV nicht bezahlen. Nun zieht der PKV-Verband die Möglichkeit in Betracht, den ALG II Empfängern ihre Beitragsschulden zu erlassen. Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium wurden bereits aufgenommen.
ALG II-Empfänger: Monatliche Deckungslücke
Viele der Betroffenen können durch den Bezug von Hartz IV nicht mehr ihre Beiträge zur PKV begleichen. Vielfach ist Langzeitarbeitslosigkeit der Hauptgrund für die Situation der Betroffenen. Zudem sind überproportional viele der Betroffenen chronisch krank und können deshalb auch in naher Zukunft nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen. Vom Jobcenter der Arbeitsagentur erhalten die PKV-Versicherten jedoch lediglich einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 131 Euro im Monat. Viele der ALG II-Empfänger verursachen so monatlich eine ungewollte Deckungslücke hinsichtlich ihrer anfallenden PKV-Beiträge. Da ein Wechsel in die GKV seit der Gesetzesnovelle des Jahres 2009 nicht mehr so einfach möglich ist und zudem die Private Krankenversicherung die betroffenen Versicherten nicht mehr so einfach kündigen können, entsteht für beide Seiten ein Dauerproblem. Dem Problem nimmt sich nun auch die Politik an.
Bundesgesundheitsministerium: Beiträge erlassen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht diesbezüglich mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) in Verbindung. Ziel ist es, ALG II-Empfängern ausstehende Beiträge zur PKV von den jeweiligen privaten Kranken- und Pflegeversicherer erlassen zu bekommen. Als Ausgleich für den Verlust sollen die Versicherungsunternehmen dafür vom Jobcenter einen Teil der Prämien direkt von der ARGE erhalten, was weitere Beitragsausfälle minimieren würde. Einer derartigen Regelung müssten jedoch neben den PKV-Versicherern auch die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zustimmen. Zu dem Thema hat jüngst auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage im Bundestag gestellt. Insbesondere für private Versicherte, die erstmalig ALG II beantragen, ist es schwierig die Finanzierungslücke zu schließen, da diese in der PKV verbleiben müssen. Diese Regelung hatte im Januar das Bundessozialgericht als für die Betroffenen nicht zumutbar erklärt. Deshalb müssten die Jobcenter die vollen Beträge zur privaten Krankenversicherung in Zukunft übernehmen, so das Urteil. Geklagt hatte damals ein arbeitsloser Rechtsanwalt, der Hartz IV bezog.
Grüne: Anfrage im Bundestag gestellt
Die Grünen wollen nun mit der Anfrage erreichen, dass die Regierung aus dem Urteil vom Januar diesen Jahres einen konkreten Handlungsbedarf ableitet. Vielfach weigern sich die Jobcenter nämlich immer noch die Kosten vollumfänglich zu erstatten, zumal die Betroffenen ALG II-Empfänger nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichtes hingewiesen werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts trägt das Aktenzeichen B 4 AS 108/10 R). Neben dem Gesetzgeber müssen jedoch zwangsläufig die ebenfalls betroffenen Versicherer einer einvernehmlichen Lösung zustimmen. Auch im Zuge der steigenden Zahl von privat versicherter Hartz IV-Empfänger werden die Bonitätskriterien der PKV-Versicherer verschärft. Vielfach wird neben der reinen Bonität auch ein Zahlungsausfallrisiko anhand des Berufes vorgenommen, also inwieweit das Risiko besteht, dass der Versicherte arbeitslos wird.