PKV-Verband will Provisionskürzungen nicht hinnehmen

Vor einigen Wochen gab die Bundesregierung bekannt, dass diese die Provisionen für die Versicherungsmakler in der PKV begrenzen wolle. Der PKV-Verband ist jedoch ist mit dieser Entscheidung nicht ganz einverstanden und kündigte nun an, eine gerichtliche Klage gegen die Bundesregierung einreichen zu wollen.

Makler: Bis zu 18 Monatsbeiträgen an Provision

Die Bundesregierung forderte zudem, unter anderem, die Stornohaftzeit auf maximal fünf Jahre auszuweiten. Sollte dieser Gesetzesvorstoß Realität werden, kündigte der Bundesverband der Versicherungskaufleute nunmehr sogar eine Klage an. So will der Bundesverband der Versicherungskaufleute die Bundesregierung notfalls von ihrem Ansinnen zur Änderung der Maklerkonditionen abbringen. Lange Zeit gab es immer wieder Berichte über zum Teil unverschämte Maklerprovisionen von bis zu 18 PKV-Monatsbeiträgen. Zudem gab es in regelmäßigen Abständen neue Vermittlungen durch die Makler, um erneut an die begehrten Provisionen heranzukommen. Dieses Verhalten will die Bundesregierung nun unterbinden. Sie fordert eine Begrenzung der Provisionen auf maximal neun Monatsbeiträge, zudem soll die Stornohaftzeit auf fünf Jahre erweitert werden. Diesen Gesetzesvorstoß will der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) indes nicht kampflos hinnehmen.

BVK-Vorsitzender: Branche nicht in Kollektivhaftung nehmen

Bei dem Auftakt der wichtigsten Messe für das Finanz- und Versicherungswesen in Deutschland,der DKM, gab der Präsident des BVK, Michel Heinz, bekannt, dass er nichts eine ganze Branche an den Pranger gestellt sehen möchte. Er gab zwar zu, dass es einige schwarze Schafe geben würde, verwahrte sich aber davor, die ganze Versicherungsbranche in Kollektivhaftung zu nehmen. Im schlimmsten Falle würde der BVK auch vor einer Klage nicht zurückschrecken. Bis der neue Gesetzesvorstoß der Bundesregierung also Realität wird, dürfte es noch einige Zeit dauern. Bis dahin dürfen die privaten Krankenversicherer weiterhin die hohen Provisionen zahlen und die Stornohaftzeit liegt weiterhin bei lediglich wenigen Monaten.

Bei diesen Bedingungen ist es für den jeweiligen Makler natürlich sinnvoll, möglichst häufig den Kunden in eine neue Versicherung zu bringen, unabhängig von dem Nutzen den der Versicherte aus einem Versicherungswechsel ziehen würde. Die Versicherungsmakler erhalten bei jedem Abschluss eine neue Provision und müssen zudem bisher nach Ablauf der lediglich wenige Monate betragenden Haftung keine Rückzahlungen der Provisionen befürchten. Letztlich sind die Gebeutelten jedoch die Versicherten, denn die Versicherungsunternehmen schlagen die Provisionen auf die monatlichen Beiträge auf. Durch eine Ausweitung der Stornohaftzeit wollte die Bundesregierung dem oftmals sinnlosen Wechsel der Krankenversicherung und dem Provisionsgebahren einen Riegel vorschieben. Dies scheint nun, nach der Klageankündigung des BVK wieder unsicher zu sein.

BVK: Unerlaubter Eingriff in unternehmerische Freiheit

Als Klagebegründung gab der BVK einen unerlaubten Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungen an. Die weitere Entscheidung über Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit liegt dann wohl bei der nächsten staatlichen Instanz, der Justiz. In jedem Fall stellt der BVK sich durch sein Verhalten kein Ruhmeszeugnis aus, denn einen sachlichen Grund gegen das Ansinnen konnte der BVK nicht vorbringen, insofern dürften hier einzig und allein kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. Die berechtigten Interessen der Versicherten hat der BVK-Vorsitzende jedenfalls mit keinem Wort erwähnt. Auch dies mag ein Grund sein, warum der Beruf des Versicherungsmaklers in der Berufshierarchie mit nur zehn Prozent nur knapp vor dem Politiker steht. Seltsamerweise sind die Berufe, die direkt dem Menschen helfen, nämlich der Beruf der Krankenschwester und der Beruf des Arztes in der Spitzengruppe vertreten, dabei sollte auch der PKV-Makler seinen Beitrag zum Gesundheitssystem im positiven Sinne leisten, es bleibt nun zu befürchten, dass im nächsten Berufsranking der Versicherungsmakler noch unter den Wert des Politikers rutscht.

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