PKV Beitragserhöhung: Verstoß gegen geltende Gesetze?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in ihrem Informationsblatt darauf hin, dass die Beiträge zur PKV nicht allein deshalb nach oben angepasst werden dürfen, weil die in der PKV versicherten Bürger älter werden. Die zunehmende Alterung der Versicherten solle vielmehr hinsichtlich des zu erhebenden Beitrages durch die Altersrückstellung der PKV-Versicherer aufgefangen werden, so die BaFin weiter. Dies sehe allein schon die Gesetzeslage vor. Dennoch steigen gerade für Ältere die Beiträge für die Private Krankenversicherung besonders hoch.
Tarifpolitik der PKV bestimmt Beiträge
Die von der BaFin dargelegte Information findet sich in § 10 a Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wieder. Die BaFin händigt jedem Neuversicherten in der PKV das Informationsblatt vor Abschluss des PKV-Vertrages aus, dies geschieht so seit dem Jahr 2010. Ungeachtet der gesetzlichen Regelung steigen insbesondere die Beiträge für ältere PKV-Versicherte in besonders hohem Maße. Dies liegt zum einen in der Tarifpolitik der Versicherer begründet. Viele Versicherer legen PKV Tarife auf, die für jüngere Versicherte attraktiv sind. Nach einigen Jahren werden diese Tarife geschlossen. Jüngere Versicherte können die Kosten, der in diesem Tarif verliebenden alternden Versicherten dann nicht auffangen, so steigen die Beiträge für diesen Tarif dann zwangsläufig an.
Ende der billigen PKV Tarife
Jüngere Versicherte indes werden mit Discounttarifen zum Abschluss bewegt. Die älteren, dann geschlossenen Tarife, vergreisen somit regelrecht, die Kosten explodieren, trotz der Altersrückstellungen. Die DKV und die Central Krankenversicherung steigen derweil aus den Billigtarifen aus. Dies nicht aus Sorge um die Bestandskunden, sondern weil die Billigtarife viele Nichtzahler zur Folge hatten, die weitere Kosten verursachen. Den Nichtzahlern darf seit 2009 jedoch nicht mehr einfach gekündigt werden, sodass die Versicherer weitere Kosten produzieren. Auch diese Posten werden letztlich auf die Bestandskunden und hier insbesondere auf die Älteren umgelegt.
PKV: Maklerprovisionen als Kostenfaktor
Bisher hatten auch die fälligen Maklerprovisionen einen Teil der PKV Beiträge in die Höhe getrieben. Ab April 2012 dürfen maximal neun Monatsbeiträge als Provision an die Makler ausgeschüttet werden, zuvor waren es bis zu 18 Monatsbeiträge. Im Jahr 2010 betrugen allein die Kosten, die durch Neuabschlüsse in der PKV zu Buche schlugen, 2,65 Milliarden Euro. Die Kosten für die aufgewendeten ambulanten Behandlungen betrugen im gleichen Betrachtungszeitraum gerade einmal das doppelte der abschlussbedingten Provisionszahlungen.
Die vorliegenden Tatsachen bezeugen, dass die Beitragssteigerungen in der PKV zum Teil selbst zu verantworten sind. Ob die Private Krankenversicherung jedoch gegen die Gesetzeslage bewusst verstößt oder diese geschickt umgeht, müssen Juristen klären. Fest steht jedoch, dass die Kostensteigerungen in der PKV zum Teil bedingt sind durch unternehmenseigene Entscheidungen. Dies dürfte auch erklären, warum bei einigen Versicherern die Beiträge besonders hoch ansteigen und bei anderen kaum.