Finanztest 2012: Private Krankenversicherung Wechsel
In der Ausgabe 3/2012 der Zeitschrift „Finanztest“ ( Stiftung Warentest) weist das Magazin darauf hin, dass PKV-Kunden nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz das Recht auf einen Wechsel innerhalb der PKV haben. Dies gilt insbesondere für Versicherte, welche von hohen Beitragserhöhungen ihrer privaten Krankenversicherung in 2012 betroffen sind. Kunden, die hiervon betroffen sind, so zum Beispiel bei der Central Krankenversicherung oder der ARAG, haben demnach nur wenige Möglichkeiten ihre Kosten in der PKV zu senken, so „Finanztest“. In aller Regel ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Bei einem Anbieterwechsel innerhalb der PKV droht einerseits der Verlust der Altersrückstellungen, zum anderen kann der Versicherte nicht sicher sein, ob der neue Anbieter nicht ebenfalls bald seine Beiträge überdurchschnittlich erhöht. Lediglich ein Tarifwechsel bei dem selben Anbieter gewährleistet langfristig eine Beitragsentlastung für den PKV-Kunden, so das die Experten von Finanztest in Ausgabe 3/2012
Finanztest: PKV-Kunde muss bei Tarifwechsel selbst aktiv werden
„Finanztest“ stellte jedoch fest, dass ein Tarifwechsel für privat Versicherte der PKV oft verkompliziert wird und insgeheim von den Versicherungsgesellschaften nicht gerne gesehen wird. Aus diesem Grunde ist der PKV-Kunde darauf angewiesen, selbst aktiv zu werden. Die Versicherungsgesellschaften sind indes nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden über unterschiedliche Tarifvarianten aufzuklären und dadurch dem Kunden eine Kostenersparnis zu ermöglichen. Es empfiehlt sich hier, im Vorfeld einen Private Krankenversicherung Vergleich im Internet durchzuführen oder alternativ den PKV Rechner zur Kalkulation diverser Tarife zu nutzen.
Private Krankenversicherungen laut Finanztest wenig hilfsbereit
„Finanztest“ hat mittels einer Leserbefragung aufgedeckt, dass sich die Versicherungen in regelmäßigen Abständen gegen den Wechselwillen ihrer Kunden sträuben. Von 75 befragten PKV-Versicherten gaben lediglich zehn Kunden an, dass ihr Wunsch nach einem Tarifwechsel innerhalb der PKV ohne Beanstandungen oder Nachfragen umgesetzt wurde. Die anderen Versicherungsnehmer gaben an, dass ihre Versicherungen diverse Begründungen angaben, warum ein Wechsel in einen anderen PKV-Tarif angeblich nicht möglich sei. Vielfach teilten die Versicherungen mit, dass die jungen Tarife nur Neukunden vorbehalten seien oder die Krankenversicherungstarife wären an eine neue Gesundheitsprüfung gebunden, was eine glatte Fehlinformation darstellt. „Finanztest“ weist darauf hin, dass es seit dem Jahr 1994 nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz ein Tarifwechselrecht für PKV-Kunden gibt.
Finanztest: Tarifwechsel bietet deutliches Einsparpotential
Wie das Finanzmagazin Finanztest weiter feststellt, konnten die Kunden, welche einen Tarifwechsel umgesetzt haben monatlich zwischen 100 und 500 Euro sparen. Zudem muss ein Tarifwechsel nicht immer an eine schlechtere Leistung gekoppelt sein, so „Finanztest“ weiter. Kunden haben nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz ein Anrecht auf einen Tarifwechsel. Deshalb sollten PKV-Kunden ihre Private Krankenversicherung explizit auf den § 204 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. Dies signalisiert den Versicherungen Sachkenntnis. Eine Weigerung eines Tarifwechsels wird dann kaum noch seitens des Versicherers versucht, so die Erfahrungen. Sollten sich die Versicherungsunternehmen dennoch weigern einen Tarifwechsel durchzuführen, so kann eine Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aussichtsreich sein. Gegebenenfalls reicht jedoch auch schon eine Drohung mit einem solchen Schreiben, um den Tarifwechsel seitens des Versicherers durchgeführt zu bekommen.
Ein großer Vergleich der privaten Krankenversicherung wird in der Herbstausgabe 2012 der Finanztest erwartet. In diesem PKV Vergleich der Finanztest werden PKV Tarife auf Preis, Leistungsumfang und Beitragsstabilität geprüft.