PKV-Verband mit aktueller Statistik zu KV-Wechsel
Erst vor wenigen Wochen hatten vermehrt Zahlen die Runde gemacht, nach denen die privaten Krankenversicherungen in Deutschland im Jahr 2011 einen massiven Einbruch der versicherten Mitglieder zu verzeichnen hatten. Nun hat der PKV-Verband diese Zahlen widerlegt und zeigt damit eindeutig, dass die private Krankenversicherung weiterhin ein solider und beständiger Zweig des Krankenversicherungssystems in Deutschland ist.
Wechsel von der PKV in die GKV oft nicht freiwillig
Nach Aussage des Verbandes ist der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung darüber hinaus häufig nicht freiwillig, sondern durch gesetzliche Auflagen erzwungen. So waren rund 25 Prozent der wechselnden Versicherten junge Erwachsene, die nach dem Studium oder der Ausbildung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselten und dort nur ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen. Damit unterliegen sie automatisch der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Rund 16 Prozent der PKV-Wechsler gehörten nach den Zahlen des Verbandes zu den Empfängern von Beihilfe. Diese Personengruppe versichert sich üblicherweise privat, doch kann es Gründe geben, die im Einzelfall für ein gesetzliches Versicherungsverhältnis sprechen. Etwa 10 Prozent machten die Angestellten aus, die von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselten. Auch hier dürften häufig erzwungene Gründe vorgelegen haben, so zum Beispiel ein Absinken des Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Einkommen als Grund für zwangweisen Wechsel zurück in die GKV
Zwar bestätigen die aktuellen Zahlen des PKV-Verbandes durchaus einen kontinuierlichen Wechsel privat Versicherter in die gesetzlichen Kassen, doch die Daten legen ebenfalls die Vermutung nahe, dass dieser Wechsel häufig nicht freiwillig geschieht. Weitaus häufiger dürften es gesetzliche Auflagen sein, die den Austritt aus der privaten Krankenkasse untermauern. So dürfen sich Arbeitnehmer, die ein jährliches Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen, nicht mehr in der privaten Krankenversicherung versichern. Sie fallen erneut unter die Versicherungspflichtgrenze und sind damit in der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt.
Eine freiwillige Entscheidung liegt in diesen Fällen meist nicht vor, vielmehr steht den Versicherten keinerlei Entscheidungsbefugnis zu. Außerdem sind die Möglichkeiten des freiwilligen Wechsels äußerst begrenzt, denn nur in sehr eingeschränkten Fällen ist der Wechsel aus der PKV in die GKV durch gesetzliche Vorschriften tatsächlich erlaubt. Vor diesem Hintergrund sind die in den letzten Wochen kolportierten Zahlen zu einer angeblichen Massenflucht aus der PKV sicher mit Abstand zu betrachten. Durch die aktuellen Angaben des PKV-Verbandes kann sie nicht bestätigt werden.