Hartz IV-Empfänger profitieren von PKV-Schuldenerlass
Privat krankenversicherte Hartz-IV Empfänger im PKV Basistarif werden Schulden auf Antrag erlassen. Nach langem Kompetenzstreit sind die privaten Krankenversicherungen bereit, auf schriftlichen Antrag einen Schuldenerlass für Hartz-IV Bezieher zu gewähren. Für die Betroffenen stellt diese Entscheidung eine immense finanzielle Entlastung dar, die nun einen Neubeginn wagen können, nicht zuletzt weil die Jobcenter ab April 2012 die Beiträge zur Krankenversicherung direkt an die Versicherung überweisen.
Als Hartz IV-Empfänger privat krankenversichert zu sein, erscheint vielen privat Versicherten zunächst ein schlichter Widerspruch: Üblicherweise haben nur Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen Zugang zur privaten Krankenversicherung, ebenso Selbständige oder Beamte. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn häufig ist privat Versicherten aus unterschiedlichsten Gründen sogar die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt, so dass nur noch die private Krankenversicherung bleibt.
Schulden der Hartz-IV Bezieher bei privaten Krankenversicherungen
Wer dann aber Hartz IV-Leistungen erhält, kann seine laufenden Beiträge für die PKV oft kaum noch zahlen. Gesetzlich Versicherte Hartz IV-Empfänger dagegen erhalten einen weitaus höheren Zuschuss zu ihren Beiträgen als PKV-Versicherte. In der Folge hatten unzählige Hartz IV-Empfänger massive Schulden bei den privaten Krankenversicherungen angehäuft. Nun haben sich die Gesellschaften mit dem Bundesgesundheitsministerium auf einen Schuldenschnitt für Hartz IV-Empfänger geeinigt.
Schuldenerlass für Hartz-IV Bezieher
Abgedeckt sind aus diesem Schuldenschnitt alle ausstehenden Beiträge aus den Jahren 2009 bis 2011. Zum Januar 2009 war die Krankenversicherungspflicht eingeführt worden. Seit diesem Zeitpunkt hatten viele Hartz IV-Empfänger drastische Rückstände bei ihren Versicherungen angehäuft, weil ihre Beiträge nicht mehr zu zahlen waren. Wie das Bundesgesundheitsministerium nun in einem aktuellen Rundbrief „Gesundheitspolitische Informationen“ mitteilte, werden die Versicherer die bestehenden Schulden ab sofort erlassen, wenn ein formloser Antrag beim Versicherer eingeht.
Bundessozialgericht gibt Hartz-IV Beziehern Recht
Allerdings funktioniert der Schuldenschnitt für die Bundesregierung und die Jobcenter nicht ohne Gegenleistung. Zukünftig werden alle Beiträge zum Basistarif von ihr übernommen, wenn ein Hartz IV-Empfänger im Basistarif versichert ist. Bisher hatten die Jobcenter im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten nur einen Teil des Beitrags übernommen.
Gegen dieses Vorgehen hatte ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen geklagt und von dem Bundessozialgericht Recht bekommen. Tatsächlich erachtete es das höchste Sozialgericht als ungerecht, wenn gesetzlich Versicherte Arbeitslosengeld II-Bezieher den vollen Beitrag ihrer Krankenversicherung bezahlt bekommen, Privatversicherte einen maßgeblichen Anteil allerdings aus eigener Tasche zahlen müssen.
Jobcenter übernimmt halben KV-Beitrag und überweist direkt an Versicherer
Für die Private Krankenversicherung bedeutet das konkret, dass erwerbslose Versicherte im PKV Basistarif unterzubringen sind, wenn sie Hartz IV-Leistungen bekommen. Für sie gilt ein halber KV-Beitrag, der von den Jobcentern seit April 2012 direkt an die Versicherer gezahlt wird. Noch wichtiger dürfte allerdings der ausgesprochene Schuldenerlass sein. Er muss beantragt werden, ein automatischer Erlass findet nicht statt.
Notfallversorgung bei Beitragsrückstand
Für die Betroffenen hat der Schuldenschnitt trotzdem einen großen Vorteil. Sie sind an dieser Stelle zukünftig schuldenfrei und genießen trotzdem alle medizinischen Leistungen des Basistarifs. Bei ausstehenden Beitragszahlungen haben die Versicherer nämlich das Recht, nur noch eine Notfallversorgung anzubieten, bis alle Außenstände vollständig bezahlt sind. Von dieser Last sind die privat versicherten Hartz IV-Empfänger zukünftig befreit.
Hartz IV-Empfänger profitieren von PKV-Schuldenerlass,