GKV-Spitzenverband: Erhebliches Korruptionspotential bei Ärzten
Eine Studie des Economy & Crime Centers der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes legt die Vermutung nahe, dass Fangprämien im deutschen Gesundheitswesen keine Ausnahme darstellen, das Korruptionspotential bei Ärzten und leitenden Angestellten im Gesundheitsbereich sei recht hoch.
Demnach entscheiden nicht medizinische Argumente in welche Einrichtung ein Patient verschickt wird, sondern schlicht so genannte Fangprämien (auch in Form von „Sachleistungen“).
Zuweisung gegen Entgelt verboten
Dabei sind solche Zuweisungen, die aufgrund eines Entgeltes motiviert sind, gegen das herrschende Recht. Befragt nach den Zuweisungen gaben 14 Prozent der befragten niedergelassenen Ärzte an, dass diese in der täglichen Praxis üblich seien, weitere 35 % der Befragten stimmten teilweise zu.
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zeigte sich empört, seiner Hochrechnung zufolge müssten schon 27.000 Ärzte solche Zuweisungen erhalten und damit gegen das geltende Berufsrecht verstoßen.
Stationäre Einrichtungen und nichtärztliche Leistungserbringer scheinen von den unerlaubten Zuweisungen noch stärker betroffen zu sein. Demnach äußerten sich 24 % aller stationären Einrichtungen und rund die Hälfte (46 %) der nichtärztlichen Leistungserbringer bestätigen die Praxis der Zuweisungen. Gelegentliche wirtschaftliche Vorteilnahme kennen 40 % der stationären Einrichtung und schon 65 % der nichtärztlichen Gruppe.
Korruption keine Ausnahme ?
Nach diesen Bekenntnissen scheint die Korruption keine Einzelfälle im Gesundheitswesen dar zu stellen. Mit ein wesentlicher Grund hierfür sei das geringe Risiko für die Beteiligten, in Fällen der Korruption auch erwischt zu werden, so der Studienleiter so Studienleiter Prof. Kai-D. Bussmann in einem Statement.
Interessant ist auch die Tatsache, dass selbst bei wirtschaftlichen Nachteilen für diese Akteure die wenigsten Betroffenen sich an die zuständigen Clearingstellen wenden und von den Vorfällen berichten. Lediglich elf Prozent der Befragten gaben an, sich in solchen Fällen an die Ärztekammer zu wenden, immerhin ein Drittel der nicht-ärztlichen Einrichtungen wandten sich an den zuständigen Berufsverband.
Transparenz im Gesundheitswesen
Im dichten Geküngel des Gesundheitswesens scheint die Transparenz zu fehlen. Anders als in der privaten Krankenversicherung, wo die Patienten je nach Tarifwahl einen Eigenanteil aufbringen und somit z.B. die wirklichen Kosten kennen, sind Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung völlig von den Informationen abgeschnitten.
Zusätzlich wird die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Pharmaindustrie, über die Geheimhaltung der Rabatte bei Medikamenten, die Sachlage noch mal zusätzlich erschweren. Nicht alle Ärzte weisen ein Korruptionspotential auf, doch scheinbar sind die Ausmaße wesentlich größer, als bislang angenommen.
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