Private Krankenversicherung: Kündigung nach Betrug rechtens
Es ist weithin bekannt, dass der Betrug mit Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Schäden in Millionenhöhe verursacht. Jetzt aber hat es auch die privaten Versicherer erwischt. Aufsehen erweckte dabei besonders ein Fall eines niedersächsischen Polizisten. Seine Private Krankenversicherung erhielt Rechnungen für Medikamente, die dieser nicht erhalten hatte.
Arzneimittelbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Die private Krankenversicherung bezichtigte den ehemaligen Polizeibeamten des Betrugs mit Arzneimittelrechnungen und kündigte das Vertragsverhältnis mit dem Versicherten. Nach einer schweren Erkrankung im Jahr 2007 übertrug der Beamte seiner Partnerin alle geschäftlichen Notwendigkeiten und Behördenaufgaben, so auch die Krankenversicherung. In einem Zeitraum von 2007 bis 2008 legte die Ehefrau der Versicherung so 168 Rechnungen im Gesamtwert von 3.813,21 Euro zur Rückerstattung vor.
PKV Kündigung rechtens
Im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass der Versicherte weder alle Medikamente erhalten noch in Anspruch genommen hatte. Im Juni 2009 wurde das Versicherungsverhältnis vonseiten der Versicherung aufgelöst und die erbrachten Zahlungen zurückverlangt. Daraufhin verklagte der Beamte die Versicherung, scheiterte aber in erster Instanz, da im Landgericht Hannover den Ansichten des Klägers nicht gefolgt werden konnte. Worauf ein 2. Verfahren am Oberlandesgericht in Celle begann, aber auch hier war man der Ansicht, dass aufgrund der langwierigen Durchführung von einem „fortgesetzten Betrug“ ausgegangen werden muss und somit die Kündigung als rechtens erklärt wurde.
PKV Urteil als Präzidenzfall und Warnung
Das Urteil des OLG Celle macht deutlich, dass der Kontrahierungszwang in den privaten Versicherungen Grenzen hat und Versicherte, trotz besonderer Schutzwürdigkeit, gekündigt werden können. Eine Tatsache, die Privatpatienten nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits weniger schwere Delikte teilweise ausreichen könnten, um eine Auflösung des Versicherungsvertrags zu erreichen.