PKV Kostenübernahme bei Augenoperation nur wenn OP notwendig
Dass die private Krankenversicherung (PKV) nicht für alle Kosten aufkommen muss, die von ihren Versicherten verursacht werden, ist nicht neu. So entschied nun das Landgericht Köln, dass eine private Krankenversicherung nur für solche Augenoperationen leisten muss, die aus medizinischer Sicht auch notwendig und sinnvoll sind. Außerdem ist die Kostenübernahme von Augenoperationen und anderen teuren Behandlungsmethoden durch die PKV nur dann statthaft, wenn der zugrunde liegenden Erkrankung nicht mit einer günstigeren Methode, die den selben Effekt zeitigt, abgeholfen werden kann.
PKV: Nur Operation, wenn keine andere Alternative möglich
Im konkreten Fall hatte ein Mann von seiner privaten Krankenversicherung die Übernahme von Kosten für eine bereits durchgeführte Augenoperation verlangt. Er hatte sich durch die Operation von einem Katarakt, einer im Volksmund auch als „grauer Star“ bekannten Eintrübung der Augenlinse, entfernen lassen. Die ihm hierfür gestellte Rechnung in Höhe von rund 7200 Euro wollte er nun von seiner privaten Krankenkasse bezahlt haben. Seine PKV weigerte sich jedoch, die Kosten für die Augenoperation zu übernehmen, da das Katarakt den Privatpatienten nicht eingeschränkt hätte, wenn er eine Brille oder Kontaktlinsen getragen hätte. Der Mann klagte daraufhin gegen seine PKV auf die Kostenübernahme.
Landgericht Köln: PKV muss nur für vertretbare Eingriffe zahlen
Das Landgericht Köln gab der privaten Krankenversicherung recht und wies die Klage des Mannes zurück. Denn nach Meinung des Gerichts habe für die durchgeführte Operation an den Augen des Mannes keine medizinische Notwendigkeit bestanden. Vielmehr wäre er, hätte er in Hinkunft eine Sehhilfe getragen, von seinem Augenleiden nicht weiter eingeschränkt worden. Auch stehe das Risiko, das mit der durchgeführten Operation erfahrungsgemäß einhergehen, in einem klaren Missverhältnis zum beabsichtigten Erfolg. Da eine Brille oder Kontaktlinsen für seine private Krankenversicherung im Vergleich sicherer und auch wesentlich günstiger gewesen und von dieser auch übernommen worden wären, müsse die PKV im vorliegenden Fall die nicht vertretbaren Operationskosten auch nicht tragen.
Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung hängt vom Einzelfall ab
Dennoch hängt eine Übernahme von Behandlungs- und Operationskosten der privaten Krankenversicherung immer vom konkreten Einzelfall ab. So führen Medikamente und Sehhilfen nicht immer zur Heilung des Patienten bzw. können sein Augenleiden so entscheidend mildern wie im vorliegenden Fall. Darum könne eine PKV natürlich nicht eine teure Operation kategorisch ablehnen, ein Prinzip, dass in der privaten Krankenversicherung sowieso nicht verfolgt wird. Denn die PKV übernimmt im Vergleich zur GKV wesentlich mehr Kosten für Behandlungen und Medikamente.
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