Beitragsentwicklung: PKV im Vergleich zur GKV
Experten behaupten immer wieder, bei den gesetzlichen Krankenkassen würden die Beiträge weniger ansteigen als in der PKV. Allerdings haben Mathematiker vom DAV dies zu widerlegen versucht. Versicherungsmathematiker wollen nun zum Ausgleich dafür eine neue Variante für Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherungen wollen mehr Flexibilität
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, fordert ab sofort die Möglichkeit für private Versicherungen, zu jedem 1. Januar die Beiträge anpassen zu dürfen. Eine solche Einigung würde es laut Heinz-Werner Richter, Vorstand vom DAV, „ermöglichen, die Beitragsentwicklung zu glätten und erhebliche Sprünge zu vermeiden.“ Heinz-Werner Richter erklärte weiterhin, dass einer dafür notwendigen Gesetzesänderung die politische Akzeptanz fehle.
Gründe für Beitragsanpassungen in der PKV
Private Krankenversicherungen dürfen ihre Beiträge erhöhen, wenn tatsächlich erbrachte Leistungen die zuvor theoretisch kalkulierten Leistungen um einen gewissen Prozentsatz überschreitet. Dieser wird als auslösender Faktor bezeichnet. Eine weitere Möglichkeit, durch welche eine Prämienanpassung möglich wäre, ist die Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Der Vorstand der DAV sagt dazu, eine Abschaffung dieses Systems wäre sinnvoll, da es den Aufwand der Versicherungen reduzieren würde und gleichzeitig die Tarife transparenter und vergleichbarer machen würde.
PKV oder GKV: Kritik an Studie
Gleichzeitig äußerte die DAV Kritik an Studien, die immer wieder belegen sollen, dass in der PKV die Kosten stärker steigen, als in der GKV. Ein Beispiel ist die Iges-Studie, der zufolge die Prämien in der privaten Vollversicherung im Zeitraum von 1997 bis 2008 um durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind, in den gesetzlichen Versicherungen waren es im Schnitt nur 2,4 Prozent.
Studie zur Beitragsentwicklung nicht repräsentativ
Verschiedene Faktoren seien bei der Berechnung jedoch außer Acht gelassen worden, so zum Beispiel, dass seit 2000 die PKV´s verpflichtet zu einem Zuschlag von 10 Prozent zur Altersprämienentwicklung verpflichtet sind. Auch Praxisgebühr und Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden nicht beachtet, sodass eine eigentliche Entwicklung der Beiträge von PKV 3,3 Prozent gegenüber GKV 3,1 Prozent anzusetzen sei, wie aus eigenen Berechnungen des DAV hervorgeht.