Private Krankenversicherung: Rabatte und Generika unbeliebt
In der privaten Krankenversicherung (PKV) geht die Anzahl der ausgehandelten Rabatte mit Arzneimittelherstellern immer mehr zurück. Gleichzeitig ist auch die Inanspruchnahme von sogenannten Generika durch privat Krankenversicherte stark rückläufig. Offenbar gilt nun auch in der PKV der Leitsatz, nach dem das billigste Produkt meist auch nicht das Beste ist. Währenddessen nimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entgegen zur PKV immer noch gern die möglichen Rabatte und die damit einhergehende Verordnung von Generika durch Kassenärzte in Anspruch.
Arzneimittelrabatte in der PKV und in der GKV
Arzneimittelrabatte müssen nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz sowohl den gesetzlichen Krankenkassen als auch den privaten Krankenversicherungen eingeräumt werden. Die Arzneimittelrabatte sind zwischen Pharmaunternehmen und Krankenversicherungen geschlossene Verträge, die den Krankenversicherern niedrigere Arzneimittelpreise garantieren. Die privaten Krankenversicherer verzichten inzwischen größtenteils auf den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen, zumal sich inzwischen Pharmaunternehmen auf dem Rechtsweg dagegen wehren, der PKV überhaupt Rabatte einräumen zu müssen.
GKV besteht auf Arzneimittelrabatte
Da sich die gesetzlichen Krankenkassen an das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot zu halten haben, bestehen sie weiterhin auf die Arzneimittelrabatte. Daher sind Ärzte gehalten, Versicherten einer GKV wenn möglich die Medikamente eines Pharmaunternehmens zu verschreiben, mit dem die jeweilige GKV einen Vertrag über Arzneimittelrabatte geschlossen hat. So wird dem gesetzlich Krankenversicherten im Endeffekt die Auswahl zwischen allen zur Verfügung stehenden Arzneien gar nicht erst gelassen, eine Bevormundung, die viele GKV Versicherte in die private Krankenversicherung treibt.
Generika vermehrt in der Kritik
Dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung ist es auch geschuldet, dass immer mehr gesetzlichen Versicherten Generika verordnet werden. Generika sind, allgemein gesprochen, günstigere Kopien von Markenmedikamenten, deren Zusammensetzung nur gering von der Rezeptur des Originals abweicht. Der Preisunterschied zwischen einem Originalmedikament und seinem entsprechenden Generikum kann durchaus bei bis zu 50 Prozent liegen. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass Versicherte einer privaten Krankenversicherung bei einem Medikament, das ihnen zum wiederholten Mal verordnet wird, lieber zum Original greifen, dessen Kosten ihnen in der Regel von ihrer PKV auch anstandslos erstattet werden. Weitere Informationen zum PKV Vergleich
PKV gegen GKV: Geiz ist nicht immer gut
Es steht zu vermuten, dass die anstandslose Regulierung der Kosten von Originalmedikamenten durch die private Krankenversicherung nicht ohne Grund geschieht. Auch dass die Abschlüsse von Rabattverträgen zwischen privaten Krankenversicherungen und Arzneimittelherstellern rückläufig sind, obwohl der Gesetzgeber der PKV das Recht auf solche Verträge ausdrücklich eingeräumt hat, kommt nicht von ungefähr. Vertreter der PKV erklären, dass man den Privatpatienten nicht in die Wahl ihrer Medikamente hineinreden wolle. Eine Freiheit, die unterstreicht, dass Geiz auch im Vergleich zwischen PKV und GKV nicht das Maß aller Dinge sein sollte.
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