Private Krankenversicherung VVG stärkt PKV Versichertenrecht
Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) haben seit dem 01.05.2013 mehr Rechte gegenüber ihrem Versicherer. Grund hierfür sind Änderungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), das die Beziehung zwischen Versicherung und Versicherten regelt und einen Rahmen für die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen vorgibt. Durch die Novellierung verschiedener Einzelvorschriften zu Gunsten der Versicherten hat sich nun für die Versicherten der privaten Krankenversicherung im Vergleich zu den früheren Bestimmungen Entscheidendes geändert. So werden unter anderem die Entscheidungswege innerhalb der PKV für den Versicherten transparent gemacht.
Sonderkündigungsrecht der PKV verlängert
Eine wichtige Änderung für PKV Versicherte ist die Verlängerung ihrer Sonderkündigungsrechtes. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn der private Krankenversicherer die Beiträge des PKV Tarifs eines Versicherten erhöht oder dessen Leistungen kürzen will. Bisher hatten die betroffenen Versicherungsnehmer in solchen Fällen lediglich einen Monat Zeit, ihre private Krankenversicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes zu kündigen. Diese Frist wurde nun auf zwei Monate erhöht. Bedenkt man jedoch, dass der Versicherte innerhalb dieser Frist einen Vertrag mit einer anderen privaten Krankenversicherung komplett abschließen muss, sollte in Zukunft eine weitere Verlängerung dieser Frist angestrebt werden.
Einblick in PKV Entscheidungsprozess
Versicherte in allen PKV Tarifen haben nun das Recht, Einblick in den Entscheidungsprozess ihrer privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenübernahme zu nehmen. Hierzu gehören vor allem ärztliche Gutachten und Stellungnahmen, nach denen der Versicherer entscheidet, ob er die Kosten für Behandlungen und Medikamente übernimmt oder nicht. Vor der Änderung des VVG zum Mai 2013 konnten nur Anwälte und Ärzte Einsicht in diesen Schriftverkehr erlangen. Durch die Novellierung wird sichergestellt, dass jeder Privatpatient selbst nachvollziehen kann, mit welcher Begründung seine private Krankenversicherung eine Kostenübernahme abgelehnt hat, ohne erst einen Anwalt einschalten zu müssen.
Fristen für die Entscheidung zur PKV Kostenübernahme
Das VVG sieht seit Mai 2013 eine klare Regelung zu den Fristen, innerhalb derer eine private Krankenversicherung die Entscheidung auf eine beantragte Kostenübernahme treffen und diese den Versicherten mitteilen muss, vor. Wird die Kostenübernahme für eine Behandlung, deren Kosten bei über 2.000 Euro liegen, beantragt, muss innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung der PKV ergehen. In medizinisch dringenden Fällen sind es nur zwei Wochen. Sollte innerhalb dieser Zeiträume keine Entscheidung an den Versicherten ergehen, muss die private Krankenversicherung die beantragten Kosten übernehmen. Notfallbehandlungen, beispielsweise nach Unfällen, bleiben von dieser Regelung natürlich unberührt.
PKV Vergleich wird immer wichtiger
Die erfreulichen Entwicklungen innerhalb der Gesetzgebung zur PKV zeigen deutlich, dass die private Krankenversicherung, allen Unkenrufen zum Trotz, auch in Zukunft im deutschen Gesundheitswesen einen festen Platz verdient. Viele Versicherte können sich jedoch von Vornherein mögliche Streitigkeiten mit ihrem Versicherer sparen, wenn sie sich von Anfang an für die für sie beste private Krankenversicherung entscheiden. Hierbei hilft ihnen ein unabhängiger PKV Rechner. Mit dessen Hilfe kann jeder Verbraucher die passende private Krankenversicherung für sich finden. Zum PKV Rechner
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