Öffentlicher Dienst
Die Private Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst wird ähnlich behandelt wie die gesetzliche freiwillige Krankenversicherung. Im Vergleich ist die PKV oft günstiger und leistungsstärker als die GKV. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst haben wie alle Angestellten einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Zusätzlich haben sie auch Anspruch auf Beihilfe, allerdings in einem sehr geringen Umfang. Von der Beihilfe werden zum Teil Restkosten für Brillen, Zahnersatz etc. bezuschusst. Die GKV oder PKV tritt dabei zunächst in Vorleistung. Bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst tritt an Stelle des GKV-Höchstbeitrags in Höhe von 592,88 EUR im Jahr 2012 der gehaltsunabhängige Beitrag der PKV. Wie auch in der GKV übernimmt der Arbeitgeber 50 % des Beitrags bis maximal zum Höchstbeitrag des Arbeitgeberzuschusses von 279,23 EUR. Vor einem Wechsel sollte ein Vergleich der privaten Krankenversicherung in Hinsicht auf Preis und Leistung angefordert werden.
Beihilfe in der Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst
Manche öffentlichen Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, anstelle des Arbeitgeberzuschusses die vollen Beihilfeansprüche wie ein Beamter zu beziehen. Dieses Angebot ist nicht unproblematisch. Ein Beamter erhält auch im Ruhestand seine vollen Beihilfeansprüche. Bei einem Angestellten dagegen fallen diese im Rentenalter gänzlich weg. Damit wäre der Angestellte im Rentenalter gezwungen, seine günstigen Beihilfetarife bei der PKV auf 100 % Tarife umzustellen. Das hohe Beitrittsalter zum Zeitpunkt des Tarifwechsels führt zu einer zusätzlichen Verteuerung des Beitrags.
Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst
Im Jahr 2009 qualifizierten sich die folgenden Entgeltgruppen und -stufen im öffentlichen Dienst für die private Krankenversicherung:
-TVöD: E 11: ab 5, E 12: ab 4, E 13: ab 4, E 14: ab 3, E 15: ab 2
-TV-L: E 11: 5, E 12: 5, E 13: ab 4, E 14: ab 4, E 15: ab 2
-TVöD-S: E 10: 5, E 11: 5, E 12: ab 4,E 13: ab 4,E 14: ab 2, E 15: alle
-TVöD-SuE: S 15: 6, E 16: 6, S 17: ab 5, S 18: ab 4
-TVöD-B: E 11a: 5, E 11b: ab 5, E 12a: ab 4
-Caritas Anlage 3: VG 3: ab 8, VG 2: ab 5, VG 1b: ab 4, VG 1a: ab 2, VG 1: alle
-Diakonie: EG 13: alle
-Ärzte, Uniklinik: Ä 1: ab 2, Ä 2: alle, Ä 3: alle, Ä 4: alle
-Ärzte, VKA: I: ab 4, II: alle, III: alle, IV: alle
Private Krankenversicherung Vergleich für Angestellte im öffentlichen Dienst
Einen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst, die von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, findet man über die unter PKV für Angestellte angegebenen Links im Internet. Unter PKV für Angestellte gibt es auch ein konkretes Beispiel für einen Tarif für Angestellte in der PKV. Für den Fall eines Angestellten im öffentlichen Dienst, der von seinem Arbeitgeber den vollen Beihilfesatz erhält, können für einen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst die Hinweise unter PKV für Beamte genutzt werden. Dort findet man auch ein Beispiel für Beihilfetarife. Ferner helfen die Testberichte der Stiftung Warentest und der Finanztest bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst.
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