Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze 2013
Die Kennzahlen für die Beitragsbemessungsgrenze werden Jahr für Jahr neu bestimmt. In diesem Zusammenhang wird, ebenfalls jährlich, die Versicherungspflichtgrenze, auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, aktualisiert und verpflichtend festgelegt. Die vorläufigen Werte der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2013 sind nun veröffentlicht worden. Leider gibt es für Verbraucher auch für das kommende Jahr keine guten Nachrichten zu vermelden, denn beide Einkommensgrenzen werden 2013 deutlich ansteigen.
Versicherungspflichtgrenze steigt auch 2013
Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Einkommen ein Angestellter mit einer privaten Krankenversicherung vorsorgen darf bzw. ob er gesetzlich versichert bleiben muss. Diese Grenze steigt in den letzten Jahren mit nachvollziehbarer Regelmäßigkeit. Lag die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 noch bei einem jährlichen Bruttoverdienst von 49.500 Euro, dies entspricht einem Bruttomonatsverdienst von 4.125 Euro, stieg sie bereits für das laufende Jahr 2012 auf 50850 Euro pro Jahr, also 4.237,50 Euro im Monat. Die vorläufige Einstufung der Versicherungspflichtgrenze für das kommende Jahr 2013 beträgt 52.200 Euro jährlich und 4.350 Euro im Monat.
Beitragsbemessungsgrenze wichtige Kennzahl für Gutverdiener
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Werktätige Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichten müssen. Natürlich muss jeder Verbraucher in Deutschland einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens an den Fiskus für gesetzliche Vorsorgeleistungen entrichten, die Beitragsbemessungsgrenze legt jedoch die absolute Obergrenze fest. Wer also einen Betrag verdient, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss auf das Mehreinkommen keine weiteren Vorsorgeabgaben zahlen.
Auch Beitragsbemessungsgrenze wird 2013 angehoben
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird, wie auch in den Jahren zuvor, im Jahr 2013 weiter ansteigen. Die Beitragsbemessungsgrenze war im Jahr 2012 bei einer Einkommenshöhe von 45.900 Euro pro Jahr, also 3.825 Euro monatlich, erreicht. Im Jahr 2013 wird sie, gemäß der vorläufigen Planung, bei 47.250 Euro jährlich, dies entspricht 3.937,50 Euro im Monat, betragen. Zum Vergleich der Auswirkung der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze muss festgestellt werden, dass gesetzlich Krankenversicherte im Jahr 2012 maximal einen Beitrag zur GKV in Höhe von 313,65 Euro zu entrichten hatten, im Jahr 2013 wird sich dieser Maximalbeitrag auf 322,88 Euro erhöhen. Der Arbeitgeberanteil zur GKV wird natürlich ebenfalls merklich ansteigen.
Wechsel von der GKV zur PKV sinnvoll
Wer in einem sogenannten abhängigen Arbeitsverhältnis, also einem Angestelltenverhältnis, steht und die Versicherungspflichtgrenze erreicht, sollte unbedingt über einen Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung nachdenken. Viele Angestellte nutzen, obwohl sie die Versicherungspflichtgrenze erreichen, weiterhin die GKV, in dem sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Dies bringt ihnen jedoch neben den in der Regel höheren Beiträgen zur GKV noch einen weiteren, wesentlich beachtenswerteren Nachteil ein. Denn die GKV deckt bei weitem nicht die selben hohen Leistungsstandards ab, wie es nun einmal eine private Krankenversicherung tut. Informationen für einen Wechsel von der GKV in eine PKV finden Sie hier.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze 2013,