Bundesversicherungsamt fordert Prämienzahlung von Krankenkassen

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet soll das Bundesversicherungsamt die gesetzlichen Krankenkassen zur Zahlung von Prämien drängen. Der seit Wochen schwelende Streit um die immensen Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen scheint damit eine Lösung gefunden zu haben.

Wie die FAZ nun erfahren haben will soll das Bundesversicherungsamt auf eine Prämienauszahlung von fünf Euro pro Monat oder aber 60 Euro für ein Jahr bestehen.

Krankenkassen mit begehrten Rücklagen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den vergangenen Monaten immense Überschüsse und damit Rücklagen bilden können. Sie haben ein finanzielles Polster von nunmehr 19,5 Milliarden Euro aufbauen können. Allein in 2011 wurden vier Milliarden Euro an Überschuss erwirtschaftet.

Deswegen war es auch nicht verwunderlich, dass die meisten Krankenkassen den so genannten Zusatzbeitrag, der von den meisten erst im letzten Jahr erhoben wurde, wieder eingezogen wurde. Doch die Überschüsse weckten Begehrlichkeiten, während die Krankenkassen eher das Geld einbehalten wollen und auf eine mögliche schlechte finanzielle Lage in der Zukunft verweisen.

So wollten Politiker aus allen Lagern beispielsweise die Praxisgebühr abgeschafft wissen. Der Bundesfinanzminister wollte hingegen den staatlichen Zuschuss in den so genannten Gesundheitsfond kappen. Andere hingegen favorisieren eine Prämienausschüttung an die Versicherten.

Gesetzliche Krankenkasse: Frist bis Juni

Der Präsident des Bundesversicherungsamtes Maximilian Gaßner habe nach Information der FAZ den angeschriebenen Kassen eine Frist bis Juni gewährt, in dieser Zeit sollen die einzelnen Krankenkassen überprüfen, ob sie Prämien auszahlen könnten. Schließlich sei die im Sozialgesetz festgelegte Mindestreserve von 1,5 Monatsbeiträgen bei den meisten Krankenkassen schon übertroffen.

Prämien bei Privaten Krankenkassen ?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Inhalte der Versicherungsverträge in der Privaten Krankenversicherung nicht exakt gesetzlich umrissen. So werden die Beiträge bei privaten Krankenkassen ganz anders, unter versicherungsmathematischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zusammengestellt.

Dennoch gibt es einzelne Verträge in der PKV, die eine Beitragsrückzahlung oder eben eine Prämie an die Versicherten vorsehen, wenn beispielsweise der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum keine Dienste in Anspruch nimmt. In anderen Modellen werden die Beiträge zur Krankenversicherung gesenkt.

Aufgrund der vielfältigen Ausprägung unter den einzelnen Tarifen der PKV gibt es keine allgemeingültigen Ansätze zur Auszahlung von Prämien an Privatversicherte.
Ob das Bundesversicherungsamt die gesetzlichen Krankenkassen zur Auszahlung von Prämien drängen kann, oder ob sich andere Interessen werden durchsetzen können, bleibt abzuwarten.

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