Familie & Kind
Für die Familie mit Kind kommt sowohl die Private Krankenversicherung als auch die Familienversicherung in der gesetzlichen KV in Frage. Dieser Krankenversicherung-Vergleich für Familien mit Kindern gibt Antworten auf die Frage, ob die GKV oder die PKV sinnvoll ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Regelung der beitragsfreien und kostenlosen Familienversicherung. Dies bedeutet im Allgemeinen, dass es einen Hauptversicherten gibt, der einen Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse einzahlt, und einen nicht berufstätigen Ehegatten ohne eigenes Einkommen sowie ein oder mehrere Kinder, die über den Hauptversicherten kostenlos in der Familienversicherung der GKV mit versichert sind. Kinder können bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden, solange sie kein eigenes Einkommen über 400 Euro im Monat haben. Eine solche Regelung gibt es in der PKV nicht. Jedes Familienmitglied muss in der privaten Krankenversicherung über einen separaten Vertrag extra versichert werden und zahlt dafür auch einen eigenen Beitrag. In der gesetzlichen KV wird dagegen nur ein einziger Beitrag für die gesamte Familie gezahlt. Die GKV erscheint daher den meisten Familien die günstigere Alternative zu sein. Die summierte Beitragslast in der PKV ist vielen zu hoch. Und je höher die Kinderzahl, desto unattraktiver wird die Versicherung der PKV für Kinder. Eine Ausnahme bilden die Beamten, deren Kinder in der Regel privat versichert sind. Weil Beamte eine Beihilfe auch für alle Familienangehörigen von ihrem Dienstherrn erhalten, ist die private Krankenversicherung für Beamte sehr viel günstiger als für Angestellte oder Selbstständige.
Familie & Kinder: Gesetzliche oder Private Familienversicherung?
Es gibt jedoch auch einige Vorteile für Familien in der PKV. Seit 2010 können in der PKV Versicherte nicht nur ihre eigenen Beiträge, sondern auch die ihrer privat versicherten Kinder und Ehegatten von der Steuer absetzen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es auch bei den Beiträgen von Familienangehörigen in der PKV einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss gibt. Beides reduziert die effektiven Kosten, womit sich im vergleich deutlich günstigere Preise für die private Familienversicherung ergeben.
Regelung der Kinder-Krankenversicherung über Ehegatten
Im Regelfall werden die Kinder bei dem Elternteil versichert, der das höhere Einkommen hat. Sind beide Elternteile berufstätig und in der GKV versichert, sind die Kinder also bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mit versichert. Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, hat der privat versicherte Elternteil meist das höhere Einkommen und die Kinder können mit separatem Beitrag in der PKV versichert werden. Es hat jedoch keine generelle Gültigkeit, dass die Kinder nicht kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden dürfen, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Die Kinder können dann beitragsfrei und kostenlos in der GKV familienversichert werden, wenn die Einkünfte des Elternteils in der PKV nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder der gesetzlich versicherte Elternteil ein höheres Einkommen erzielt. Dieser Fall ist nicht ungewöhnlich, wenn der privat versicherte Elternteil selbständig ist.
Familienkrankenversicherung: Fallbeispiele für die Mitversicherung der Kinder bei Eltern/Ehegatten
Wenn zum Beispiel der Vater als Selbständiger 2.000 EUR im Monat verdient und in der PKV versichert ist, die Mutter dagegen mit einem monatlichen Verdienst von 4.000 EUR in der GKV pflichtversichert ist, dürfen die Kinder kostenlos bei der Mutter in der GKV mit versichert werden. Verdient aber der in der PKV versicherte Vater 6.000 EUR im Monat, die in der GKV pflichtversicherte Mutter dagegen nur 2.500 EUR, so können die Kinder beim Vater in der PKV mit eigenen Verträgen privat versichert werden, dürfen aber nicht bei der Mutter kostenlos in der GKV mit versichert werden. Denn das Einkommen des Vaters liegt über der Pflichtversicherungsgrenze und übersteigt regelmäßig das Einkommen der Mutter. Auch wenn die Kinder privat versichert werden können, wenn ein Elternteil privat versichert ist und die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der Ehepartner, wenn er in der GKV pflichtversichert ist, nicht privat versichern. Dies ist nur möglich, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist und kein eigenes Einkommen hat. Ist nur ein Ehepartner berufstätig und in der PKV versichert, muss der andere Ehepartner ohne Einkommen entweder in der PKV separat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in der GKV Beiträge entrichten. Eine Ausnahme von der Regel, dass die Mitversicherung der Kinder beim Höherverdienenden zu erfolgen hat, gibt es bei den Beamten. Kinder von Beamten können auch dann privat versichert werden, wenn der verbeamtete Elternteil das niedrigere Einkommen hat.
Rechner Private Krankenversicherung für Familien mit Kinder
Für die Beitragshöhe der Kinder in der PKV sind das Alter des Kindes und der gewählte Tarif von Bedeutung. Das Geschlecht spielt noch keine Rolle. Kinder haben außerdem selten Vorerkrankungen und ihr Eintrittsalter ist noch gering. Daher sind die Preise bzw. Beiträge der PKV recht günstig. Die Kosten für die Versicherung eines Kindes betragen ca. 80 EUR Beitrag pro Monat und mehr je nach Leistung. Babys können innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Geburt bei einem Elternteil in der PKV nachversichert werden. In diesem Fall entfällt die Gesundheitsprüfung. Die Private Krankenversicherung für Familien mit Kindern kann mit diesem PKV Rechner online berechnet werden. Auch ein vergleich der Familienversicherung sollte in Betracht gezogen werden, um besonders günstige Tarife zu ermitteln.
Ratgeber und Vergleich der Krankenversicherung für Familien mit Kinder
Ob sich eine Versicherung von Familie und Kindern in der PKV lohnt, muss individuell entschieden werden. Ein Vergleich für die private Krankenversicherung von Familien und Kindern kann die Entscheidungsfindung unterstützen und helfen. Ein solcher Vergleich für die private Krankenversicherung von Familien und Kindern kann im Internet auf den folgenden Webseiten angefordert werden. Unter dem Punkt „Wer soll versichert werden?“ kann man auswählen: Erwachsener, Kind(er), Erwachsener + Kind(er).
Neben dem PKV Vergleich sind auch die testberichte und Bewertungen sowie Empfehlungen der Stiftung Warentest zur privaten Krankenversicherung für Familien mit Kinder empfehlenswert.
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