Künstler
Seit Januar 1983 gibt es das Künstlersozialversicherungsgesetz (Künstlersozialversicherung bzw. Künstlersozialkasse). Dadurch wurde die Krankenversicherungspflicht für Künstler eingeführt. Künstler gehören je nach Tätigkeit zu den Selbstständigen oder zu den Freiberuflern. Zur Gruppe der Künstler gehören freie Schriftsteller, Journalisten und Publizisten, Schauspieler, Musiker, Maler etc., aber auch Trapezkünstler und Artisten. Somit können ebenso wie die Selbständigen und Freiberufler auch die Künstler in die Private Krankenversicherung wechseln. Wegen der deutlichen Preisunterschiede je nach Anbieter, ist ein Private Krankenversicherung Vergleich auch für Künstler sinnvoll.
Künstlersozialkasse entscheidet über Mitgliedschaft in PKV oder GKV
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz wurde gleichzeitig die Künstlersozialkasse eingerichtet mit Sitz in Wilhelmshaven. Die Künstlersozialkasse ist selbst keine Versicherung. Sie entscheidet aber über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit der Künstler, sprich, ob sich der Künstler in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss. Eine weitere Aufgabe besteht darin, von den Unternehmen, die die Produkte der Künstler verkaufen, Beiträge einzuziehen. Zu diesen Unternehmen gehören Funk und Fernsehen, Musikverläger, Verlage, Museen und Galerien, aber auch Zirkusveranstalter und Varietés. Die eingezogenen Beiträge sind eine Art Arbeitgeberzuschuss und decken 25 % des Gesamtbeitrags. Die Künstlersozialkasse erhält weitere 25 % als Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die gesamten Mittel führt sie ab an die Krankenversicherungsträger der Künstler. Die Künstler selbst tragen 50 % des Versicherungsbeitrags.
PKV für Künstler im Vergleich zur GKV
Als Berufsanfänger kann der Künstler frei wählen, ob er der gesetzlichen Krankenversicherung oder in die Private Krankenversicherung beitreten will. Die Vorteile der PKV für Künstler im Vergleich zur GKV liegen in den Leistungen und oft auch im günstigeren Beitrag. Entscheidet sich der Künstler für die PKV, ist dies innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse zu beantragen. Stimmt die Künstlersozialkasse dem Antrag zu und versichert sich der Künstler in der PKV, hat er die Möglichkeit innerhalb der ersten 5 Berufsjahre die Befreiung von der Versicherungspflicht schriftlich zu widerrufen und sich in der GKV versichern. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ohne Widerrufung ist es für Künstler nicht mehr möglich, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden.
Befreiung von der Versicherungspflicht für Künstler
Wie alle Angestellten kann sich ein Künstler aber auch dann von der Krankenversicherungspflicht befreien, wenn sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Das Einkommen des Künstlers entspricht dem Gewinn, also den Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Privatversicherte Künstler erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist abhängig vom Einkommen. Ein hohes Einkommen führt zu einem hohen Zuschuss, ein geringes zu einem geringen Zuschuss. Die Hälfte des Versicherungsbeitrags als Zuschuss erhalten nur höher verdienende Künstler.
Risikoprüfung bei Künstlern in der PKV
Bevor ein Künstler der PKV beitreten kann, führt die Versicherung eine Risikoprüfung durch. Für Künstler, die überwiegend einer schreibenden, malenden oder musizierenden Tätigkeit nachgehen (Schriftsteller, Maler, Musiker, Journalisten, Schauspieler), ist die Aufnahme bei entsprechendem Gesundheitszustand im Allgemeinen problemlos. Kritischer sieht es aus bei künstlerischen Berufen mit hohem Unfallrisiko, zum Beispiel bei Artisten, Trapezkünstlern oder Dompteuren. Künstler mit gefährlichen Tätigkeiten werden häufig abgelehnt oder mit unattraktiv hohen Risikozuschlägen belegt. Gefährliche Tätigkeiten müssen bei der Risikoprüfung angegeben werden. Wird dies unterlassen und es passiert ein Unfall, besteht kein Versicherungsschutz. Je nach Beruf kann der ungefähre Beitrag anhand des PKV Rechner online und im Voraus berechnet werden.
Private Krankenversicherung: Tarife und Beiträge für Künstler vergleichen
Um den optimalen PKV-Tarif zu ermitteln, ist ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Künstler von Nutzen. Da Künstler je nach Tätigkeit zu den Selbstständigen oder zu den Freiberuflern gezählt werden, bestehen für sie die gleichen Tarife wie für diese Berufsgruppen. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Künstler kann daher entweder über die Internetseiten, die unter PKV für Selbständige oder unter PKV für Freiberufler aufgeführt sind, durchgeführt werden. Dort findet man auch Tarifbeispiele.