Kein Anspruch auf „Spitzenmedizin“ bei Krankenkassen
Das Landessozialgericht Hessens in Darmstadt hat entschieden, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Spitzenmedizin um jeden Preis zu haben ist. Das Gericht beschied, „Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung bzw. Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden,“ dies gelte auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.
Geklagt hatte ein Krebspatient, der seine MRT (Magnetresonanztomographie) in den Niederlanden durchführen ließ und die Kosten von rund 1500 Euro von seiner Krankenkasse erstattet bekommen wollte.
USPIO-MRT in den Niederlanden
Der Patient, der an einem Prostatakarzinom litt, wollte eine spezielle Form der MRT in den Niederlanden durchführen lassen. Mittels kleinster Eisenpartikel werden in der USPIO-MRT kleinste Karzinom-Zellen oder aber Lymphknoten-Metastasen entdeckt, die in anderen bildgebenden Verfahren nicht ersichtlich sind.
Die Behandlung wurde 2005 durchgeführt. Die Krankenkasse beschied dem 74 jährigen, dass diese Art der Diagnostik eine Operation darstellen würde, diese sei mit den Gefahren der Inkontinenz und der Impotenz verbunden. Mit der Weigerung der Kostenübernahme sei somit die Gefahr gebannt worden. Der Mann klagte gegen diese Entscheidung, doch das Gericht wies die Klage ab, Revision sei nicht möglich, so das Gericht im Entscheid.
Nicht jede verfügbare Medizin um jeden Preis
Das Gericht wollte der Argumentation des Patienten nicht folgen, seine Grundrechte wären eben nicht verletzt worden, da alternative Behandlungsmethoden vorhanden waren. Die Leistungspflicht einer Krankenkasse sei eben nicht die Gewährung von Spitzenmedizin um jeden Preis, zumal alternative und zumutbare Behandlungsmethoden vorhanden seien.
Prostatakarzinom- bei 30 % aller 70 jährigen
Prostatakrebs stellt die häufigste Krebsart bei Männern dar, rund ein Drittel aller 70 jährigen hätten solch eine Erkrankung. Da der Tumor in den meisten Fällen langsam wächst, liegen die Heilungschancen recht hoch.
In 2008 wurden bei 63.000 Männern Prostatakrebs diagnostiziert, rund 12.000 verstarben daran. Eine gute Methode den Krebs im Frühstadium zu entdecken (wichtig für die Heilungschancen) ist die so genannte PSA-Methode. Das prostataspezifische Antigen wird im Falle einer Erkrankung gebildet und kann im Blut nachgewiesen werden. Kritiker weisen aber auf den Umstand, dass bei vielen Männern ein Prostatakrebs nicht unmittelbar zum Tode führen würde, aber die Behandlungsmethoden (Strahlentherapie, Entfernung der Prostata) die Lebensqualität der Patienten einschneiden würde.
Keine ausreichende Vorsorge möglich
Doch gesetzliche Krankenkassen weigern sich momentan, auch dieses Verfahren zu finanzieren. Erst ab dem 45. Lebensjahr wird eine Voruntersuchung bezahlt, doch dann ist es meist zu spät, wenn der Krebs durch die Darmwand ertastet werden kann.
Ob nun die Entscheidung des Landessozialgerichtes als menschenverachtend oder aber als vernünftig angesehen werden kann, bedarf einer sachlichen Diskussion, der Ausspruch für versicherte in der GKV, „keine Spitzenmedizin“ um jeden Preis ist allerdings ein wenig unglücklich.
- Wechsel in die PKV
- Vergleich von private und gesetzliche Krankenversicherung
- PKV Kosten berechnen
- Infos rund um die Private Krankenversicherung