Krankenkassen: Pfändung von Zusatzbeitrag
Um der schwierigen Situation der Krankenkassen entgegen zu wirken, erheben bereits einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Bis zu 150.000 Versicherten dieser Kassen in der GKV war das bisher egal, sie zahlten die erhobenen Zusatzbeiträge einfach nicht. Bisher wurde dies scheinbar so hingenommen, jetzt wollen die Versicherungen Geld sehen und drohen mit Pfändung.
Hauptzollämter treiben Geld ein
Inzwischen befinden sich rund 150.000 Versicherte, die ihren Zusatzbeitrag nicht zahlten, auf den Listen der Hauptzollämter, welche für das Eintreiben der Forderungen zuständig sind. Dieser Fakt geht aus einer Umfrage von „Siegel Online“ hervor. Die Hauptzollämter können im Zusammenhang mit dem Zusatzbeitrag unter anderem Löhne und Renten pfänden.
Die drittgrößte GKV in Deutschland und größte Kasse mit einem Zusatzbeitrag ist die DAK. Neben ihr ist die KKH-Allianz eine weitere große Krankenkasse mit Zusatzbeitrag, ansonsten handelt es sich um eher kleine Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben. Die Zusatzbeiträge schwanken aber von Krankenkasse zu Krankenkasse und liegen bei 6,50 Euro im günstigsten Fall und 15 Euro als höchster Zusatzbeitrag.
Verpflichtet zum Geldeintreiben
Krankenkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und dadurch sogar verpflichtet, gegen säumige Beitragszahler vorzugehen. Das Bundesversicherungsamt erklärt dazu: „Wir sind verpflichtet, gegen Kassen vorzugehen, die Zusatzbeiträge erheben, aber nichts gegen säumige Mitglieder unternehmen.“, sodass die Versicherungen gezwungen sind, gegen Nichtzahler vorzugehen.
Allerdings zeigen allein schon Briefe vom Zoll häufig ihre Wirkung, denn 20 Prozent der Nichtzahler kommen ihren Rückständen nach, wenn sie Post vom Zoll bekommen. Unklar ist allerdings nach wie vor die Zahl der Betroffenen, die tatsächlich von den Pfändungen der Hauptzollämter betroffen sind.