Medikamentenrabatte: PKV spart 160 Mio Euro
Vor dem Januar 2011 galten die gesetzlich vorgegebenen Rabatte im Arzneimittelbereich nur für die GKV, den gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit Anfang des Jahres 2011 ist es auch den PKV, den privaten Krankenversicherungen, möglich, von dem Medikamentenrabatt zu profitieren. Nach einem halben Jahr kann nun eine erste Zwischenbilanz gezogen werden und es kann festgestellt werden, dass sich dadurch für die Private Krankenversicherung ein deutliches, bisher nicht mögliches Einsparpotenzial ergibt. Dieses Potenzial wird auf bis zu 160 Millionen Euro für diesen Zeitraum prognostiziert.
Woher stammen die Einnahmen?
Die unerwartet hohen Einsparungen gehen auf das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz zurück, welches vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und schließlich alle Hürden eines Gesetzes nahm.
Die bisher eingesparten 160 Millionen Euro entsprechen einer prozentualen Einsparung von etwa sieben Prozent, die zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten bei den PKV führen. Wie Verbraucherschutzportale weiterhin mitteilen, bestünden für die Beihilfeträger, die für die Beamtenabsicherung verantwortlich zeichnen, ähnlich hohe Einsparmöglichkeiten. Durch das Gesetz können weitere Reduzierungen diverser Beitragsanpassungen in der PKV erzielt werden.
Rabattvorteile für die GKV über Apotheken möglich
Das Verbraucherschutzportal macht aber darauf aufmerksam, dass diese hohe Einsparung von 160 Millionen Euro dennoch nicht dazu führen würde, dass die PKV die GKV in der Rabattierung von Arzneimitteln einholen oder sogar überholen würde. Für die GKV würden sich weitere mögliche Rabattvorteile ergeben, die vertraglich speziell mit den Apotheken geschlossen wurden. In den Genuss dieses Apothekerrabatts kämen die privaten Krankenversicherungen bisher nicht, wodurch diese im Vergleich letztlich benachteiligt würden.
Weitere Einsparpotentiale für die Private Krankenversicherung
Erst in der Kombination von Hersteller- und Apothekerrabatt würde sich ein deutlich größeres Einsparpotenzial ergeben, wodurch die größten Kostenposten der Versicherer, die Krankheits- und Behandlungskosten, entscheidend beeinflusst und gesenkt werden könnten. Um die Bandbreite der Einsparung zu verdeutlichen, müssten sich 30% aller Verordnungen auf nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen. Ein Herstellerrabatt würde für dieses Arzneimittelkontingent gar nicht bestehen. Damit würde diese hohe Einsparung noch mehr ins Gewicht fallen.