PKV: Debeka verzichtet auf Risikozuschläge bei Adoptionen
Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) die ein Kind adoptieren und es in ihrer PKV mitversichern möchten, müssen in den meisten Fällen noch immer hohe Risikozuschläge für das neue Familienmitglied zahlen. Diese Ungleichbehandlung von leiblichen und adoptierten Kindern sorgt in weiten Teilen der Elternschaft von adoptierten Kindern für wachsenden Unmut. Als erster privater Krankenversicherer ist nun die Debeka, ihres Zeichens Marktführer der PKV, vorgetreten und hat angekündigt, auf die Risikozuschläge für Adoptivkinder in Zukunft verzichten zu wollen.
Die Möglichkeit, ihre Familie und Kinder mit ihrer PKV abzusichern, ist für privat Krankenversicherte naturgemäß ein großes Thema. Was viele Privatpatienten, ausgenommen natürlich die Betroffenen, jedoch nicht wissen ist, dass Eltern, die sich entschließen ein Kind zu adoptieren, für dieses höhere PKV Beiträge leisten müssen als für ihre eigenen Kinder. Grund hierfür sind die hohen Risikozuschläge, die von privaten Krankenversicherungen für die Absicherung eines Adoptivkindes verlangt werden. Kraft Gesetzes dürfen nämlich PKV Anbieter nur für die leiblichen Kinder eines Versicherten keine Risikozuschläge verlangen, adoptierte Kinder werden von dieser Regelung jedoch nicht geschützt.
Gesundheitsprüfung bei Adoptivkindern keine Seltenheit
Ein weiterer Punkt, der für wachsenden Groll von Adoptiveltern auf ihrer private Krankenversicherung sorgt, ist die Tatsache, dass es der PKV vom Gesetzgeber unbenommen bleibt, die nicht leiblichen Kinder des Versicherten vor Aufnahme in den PKV Tarif einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Kein Wunder also, dass bei Adoptivkindern, deren Eltern sie gerne mit einer privaten Krankenversicherung absichern möchten, die Gesundheitsprüfung von fast jedem PKV Anbieter eingefordert wird. Je nach Ausgang der Gesundheitsprüfung müssen Adoptiveltern mit Risikozuschlägen von bis zu 100 Prozent rechnen.
Adoptiveltern und -kinder werden diskriminiert
Führende Interessenverbände von Adoptiveltern und deren Kinder beklagen diese Zustände schon seit geraumer Zeit, blieben bisher jedoch ungehört. Dass der Pflege- und Adoptivelternverein (PFAD) in diesem Zusammenhang von einer Diskriminierung von adoptierten Kindern und deren Adoptiv- bzw. Pflegeeltern spricht, ist bei objektiver Betrachtung tatsächlich nicht unberechtigt. Wenn die privaten Krankenversicherungen nicht von sich aus auf die angesprochene Ungleichbehandlung verzichten sollten, kündigen die Adoptivelternverbände eventuelle rechtliche Schritte an.
Debeka will Zuschläge abschaffen
Der Marktführer im Bereich private Krankenversicherung, die Debeka, hat nun zu den Vorwürfen der Adoptiveltern eine klare Position bezogen. Das Unternehmen ließ verlauten, zukünftig keine Risikozuschläge für privat krankenversicherte Adoptiv- und Pflegekinder mehr erheben zu wollen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Unisex Tarife in die private Krankenversicherung Ende Dezember 2012 sei bei den hierfür angestellten Berechnungen festgestellt worden, dass die Anzahl von bei der Debeka versicherten Adoptivkinder so gering sei, dass der Verzicht auf die Risikozuschläge keine großen Einnahmeverluste bedeute.
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