PKV Nichtzahler-Tarif: Pro & Contra
Viele Bürger sehen die private Krankenversicherung (PKV) als besser an als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Im Zuge der Werbeoffensive vieler Privatversicherer mit Billigtarifen sind demnach entsprechend viele Selbstständige in die PKV gewechselt. Darunter waren viele Einzelunternehmer, welche sich im Grunde die PKV auf Dauer nicht leisten konnten. Entsprechend viele Neumitglieder der PKV bleiben ihre Beiträge schuldig. Durch die Gesetzesänderung im Jahre 2009 darf die PKV säumige Zahler nicht mehr kündigen. Die Folge daraus ist, dass auch säumige PKV-Mitglieder im Notfall in den Genuss einer vollumfänglichen medizinischen Behandlung kommen. Der Gesetzgeber will nun dadurch intervenieren, dass dieser einen Billigtarif für Nichtzahler möglich macht. Dieser soll im Prinzip das abdecken, was die säumigen Zahler auch jetzt schon erhalten und zwar gratis.
Nichtzahler auch im PKV Nichtzahler-Tarif
Mit Billigtarifen wollten viele private Krankenversicherer neue Kunden anlocken. Die Folge sind aufgelaufene Beiträge von rund 500 Millionen Euro. Der Gesetzgeber will nun einen Beitrag ermöglichen, der rund 100 Euro kosten soll und nur den Notfall abdeckt. Dieser „PKV Nichtzahler-Tarif“ setzt darauf, dass viele der säumigen PKV-Mitglieder zahlen wollen, es aber finanziell nicht schaffen. Allerdings gibt es keine PKV-Studie, die nachweisen kann, wie viele der säumigen Zahler aus einer Notsituation heraus und wie viele aus Prinzip nicht bezahlen. Ein „Nichtzahler-Tarif“ würde diesen Zustand für jenen Teil der säumigen Zahler ändern, welcher daraufhin den Betrag begleicht. Was ist aber mit den Nichtzahlern, welche auch den „Nichtzahler-Tarif“ nicht begleichen? Dem Vernehmen nach sieht der Gesetzesentwurf nämlich keine Sanktionsmöglichkeit im Sinne einer Kündigung durch die PKV vor. Insofern dürfte dieser „Nichtzahler-Tarif“ eher als eine Art freiwillige Zahlung seitens der Nichtzahler zu empfinden sein.
Gesetzesentwurf zur PKV mit Tücken
Wie effektiv kann also ein Tarif sein, der jene zum Zahlen bewegen soll, die derzeit bewusst nicht bezahlen? Warum soll dieser Anteil der Nichtzahler künftig 100 Euro in einem „Nichtzahler-Tarif“ investieren, wenn diese dieselbe Leistung auch weiter gratis erhalten? Für all die säumigen Zahler, welche bereits in der Basistarifvariante 500 bis 600 Euro aufwenden und diesen Betrag finanziell nicht zahlen können, obwohl sie es wollen, dürfte der „Nichtzahler-Tarif“ ein Stück weit auch die eigene Würde wiederherstellen, nur dann Leistungen beanspruchen zu können, wenn diese auch bezahlt werden. Doch neben diesem Aspekt gibt es noch einen weiteren Aspekt, der der PKV zukünftig zu schaffen machen wird, wenn der neue Gesetzentwurf so umgesetzt wird, wie er derzeit vorliegt.
PKV Nichtzahler-Tarif: Kostenfalle mit Ansage
Der „Nichtzahler-Tarif“ umfasst nur absolute Notfälle und Schwangerschaften. Wie verhält es sich jedoch mit der allgemeinen Gesundheitsvorsorge der betroffenen PKV-Mitglieder? Nichtzahler innerhalb der GKV erhalten auch diese in begrenztem Umfang, der neue „Nichtzahler-Tarif“ der PKV soll jedoch nur absolute Notfälle umfassen. Die betroffenen PKV-Mitglieder erhalten prinzipiell zu dem „Nichtzahler-Tarif“ eine medizinische Versorgung auf dem Niveau, wie es auch einem Obdachlosen zusteht. In Notfällen springt hier der Staat für die medizinische Behandlung der wohnungslosen Menschen ein. Allerdings ist auch hier die medizinische Behandlung auf absolute Notfälle beschränkt. Insofern dürfte langfristig gesehen die Nichtnutzung präventiver Maßnahmen der betroffenen Nichtzahler dazu führen, dass in der fernen Zukunft der betreffenden „Nichtzahler-Biografie“ medizinische Notfälle an der Tagesordnung sind, weil präventive Maßnahmen in der Vergangenheit nicht wahrgenommen wurden und somit schwere Erkrankungen provoziert werden.
Steigende Kosten durch PKV Nichtzahler-Tarife?
Die Folge sind demgegenüber höhere Kosten für vermehrt auftretende Notfallbehandlungen. Durch ein integriertes Präventivprogramm könnte demgegenüber die PKV sogar Kosten sparen. Insofern sollte der Gesetzesentwurf gerade für die Nichtzahler präventive Maßnahmen enthalten, die strikt eingehalten werden müssen. Sollte der derzeitige Gesetzentwurf umgesetzt werden, dürfte dieser zwar kurzfristig die Versicherungswirtschaft entlasten, langfristig gesehen dürfte der auflaufende Betrag, welcher für Notfallbehandlungen aufgewendet werden muss, die Zahl der derzeit aufgelaufenen 500 Millionen Euro bei Weitem überschreiten. Diesen Umstand sollten der Gesetzgeber und auch die PKV bedenken, wenn sie sich nicht ihr eigenes versicherungswirtschaftliches Grab schaffen wollen. Den Befürwortern der Bürgerversicherung dürfte dies indes als weiteres Argument für die Einführung der Bürgerversicherung dienen.