Private Krankenversicherung: Kündigung muss im Original vorliegen
Privat Versicherte, welche aufgrund der jüngsten Welle von Beitragserhöhungen in 2012 bei ihrem Versicherer den Tarif oder den Anbieter in der PKV wechseln wollen, müssen ihrer privaten Krankenversicherung die Kündigung im Original vorlegen. Zudem sollte die Kündigungsfrist von meist vier Wochen unbedingt eingehalten werden.
Eigenhändige Unterschrift bei Kündigung notwendig
Vielfach sind entsprechende Regelungen im Versicherungsvertrag zu ungenau, als dass der Versicherte mit Gewissheit von einer anderen Variante als einer Originalkündigung ausgehen darf. Zudem muss eine Kündigung grundsätzlich in Schriftform erfolgen. Diese muss mit der eingenhändigen Unterschrift des Versicherungsnehmers versehen sein. Eine Kündigung per Fax oder gar per E-Mail ist somit unwirksam, weil damit der Schriftform nicht genüge getan wird. Es gibt Anbieter, welche auch eine Kündigung per Fax akzeptieren, jedoch sollte der Kunde sich darauf keineswegs verlassen. Der PKV-Versicherer kann im Zweifel immer auf die Schriftform verweisen.
PKV 2012: Kündigungsfristen beachten
Wenn der Vertrag aufgrund einer Beitragserhöhung geändert oder gekündigt werden soll, muss dies innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragsanpassung geschehen. Kündigungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der Versicherung eingehen, werden als fristgerechte Kündigung zum Vertragsende gewertet und nicht als außerordentliche Kündigung.
Sonn- oder Feiertag verlängert Frist nicht
Nach § 193 BGB verlängert sich die Frist zur Einreichung der schriftlichen Willensbekundung, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder aber einen Feiertag fällt. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch bereits im Jahr 2005 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2005, AZ: III ZR 172/04 ; OLG München), dass diese Regelung ausdrücklich nicht für Kündigungen anzuwenden sei. Das bedeutet, die Kündigung muss innerhalb der vorgegebenen Frist beim Versicherer eingehen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, hat die Kündigung entsprechend früher beim PKV-Versicherer einzugehen.
Central Krankenversicherung: Kündigung nur im Original akzeptiert
Insbesondere die Central Krankenversicherung weist darauf hin, dass diese nur dann eine Kündigung akzeptiert, wenn diese im Original angezeigt wird. Durch die jüngste, zum Teil sehr deutliche Beitragserhöhung tragen sich aktuell viele Kunden der Central Krankenversicherung mit einem Tarif- oder Anbieterwechsel. Kunden der Central Krankenversicherung, wie alle anderen PKV-Kunden auch, müssen also eine rechtsverbindliche und schriftliche Kündigung im Original einreichen. Diese muss die eigenhändige Unterschrift des Versicherers tragen.
Um sich zusätzlich abzusichern, sollte der Kündigungsbrief als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So hat der Versicherte im Zweifel einen Beleg dafür, dass die Kündigung rechtzeitig eingereicht wurde und auch den Versicherer erreicht hat. Als weitere Absicherung kann ein zusätzlicher Fax oder eine E-Mail dienen, in der der Kunde auf seine per Briefpost verschickte Kündigung nebst Absendedatum Bezug nehmen kann. Eventuell bietet der Versicherer dann auch Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Tarifberatung an. Ein Anbieterwechsel kann dadurch, trotz ausgesprochener Kündigung, eventuell noch abgewendet werden.
Private Krankenversicherung: Kündigung muss im Original vorliegen,