Private Krankenversicherung: Kündigung nach Täuschung wirksam
Wer sich für einen Beitritt in eine private Krankenversicherung interessiert, muss am Anfang umfassende und wahrheitsgemäße Aussagen über die eigene gesundheitliche Situation aus der Vergangenheit machen. Werden wichtige Ereignisse und Abschnitte unterschlagen, falsch dargestellt oder sogar bewusst verschwiegen, kann die PKV diesen Vertrag auch nach Vertragsschluss noch mit großer Aussicht auf Erfolg kündigen. So geschähen in einem aktuellen Gerichtsurteil am Landgericht Dortmund.
Das Gesetz ist auf der Seite der PKV
Dies ist das richterliche Fazit in einem Urteil (Az.: 2 O 15/11) am Landgericht Dortmund, welches am 09. Juni 2011 verkündet wurde. Bei dem konkreten und zu urteilenden Fall hat der Versicherungsnehmer gegenüber der privaten Krankenversicherung verschwiegen, dass zu seiner Gesundheitsbiographie auch eine Drogentherapie gehörte. Als er im Herbst des Jahres 2005 den Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung stellte, bemühte er sich alle Krankheiten seiner Vorgeschichte anzugeben.
Versicherungsnehmer verschweigt Drogentherapie
Selbst ein eher unwesentlicher, folgenloser Unfall, als auch ein grippaler Infekt wurden bei den offenbarenden Angaben seitens des Versicherungsnehmers nicht verschwiegen. Es kam zu einem Vertragsschluss, die PKV gewährte Versicherungsschutz. Fünf Jahre später, im Jahr 2010, wurde der Versicherungsnehmer stationär behandelt. In diesem Kontext wurde der neue private Versicherer darüber informiert, dass der Versicherungsnehmer in Verbindung mit einer Kokain-Abhängigkeit steht und in den Jahren 2004 und 2005 an einem ambulanten Entzug teilgenommen habe.
Gericht gibt PKV-Anbieter Recht
Das Gericht deutete das Verschweigen dieser Abhängigkeit und die Entzugsmaßnahme als bewusste, arglistige Täuschung, welche mit dem Versuch verbunden war, vom privaten Versicherer eine positive Einschätzung und damit den Abschluss der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Ein privater Krankenversicherer kann in diesem Fall auch einen bereits abgeschlossenen Vertragsabschluss mit Erfolg anfechten und von diesem wirksam zurücktreten, so das Gericht.
Der Vertragsschluss sei nur deswegen zustande gekommen, weil der neue Versicherungsnehmer falsche Behauptungen aufgestellt und damit das Versicherungsunternehmen getäuscht habe. Somit wurde die Klage des Versicherungsnehmers, der nach Erhalt der Kündigung geklagt hatte, vom Landgericht Dortmund per Urteil abgewiesen. Versicherungsnehmer seien stets zu einer wahrheitsmäßigen Angabe gegenüber dem privaten Krankenversicherer verpflichtet.