Private Krankenversicherung optimiert ihr Abrechnungssystem
Die private Krankenversicherung (PKV) wird ihr Abrechnungssystem in absehbarer Zeit immer mehr optimieren. Durch die Optimierungsmaßnahmen sollen die Abrechnungen von Untersuchungs- und Behandlungskosten für PKV Versicherte vereinfacht und deren Geldbeutel weiter geschont werden. So wird der Service für Versicherte einer privaten Krankenversicherung abermals verbessert, denn kürzere Bearbeitungszeiten und schnellere Kostenrückerstattungen bieten allen Privatpatienten einen echten Mehrwert, auf den sie in Zukunft nicht mehr verzichten sollten.
Die private Krankenversicherung und das Kostenerstattungsprinzip
Bisher wird in den meisten privaten Krankenversicherungen, im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen, das sogenannte Kostenerstattungsprinzip praktiziert, das heisst, der Privatpatient erhält beispielsweise eine Rechnung seines Arztes, überweist den fälligen Betrag von seinem privaten Konto, reicht die Arztrechnung danach bei seinem privaten Krankenversicherer ein und erhält nach einer bestimmten Bearbeitungszeit sein Geld von seinem PKV Anbieter wieder zurück. Dieses Abrechnungsprinzip kann manche PKV Versicherte in Schwierigkeiten bringen, da es sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, bis der fragliche Betrag wieder ausgeglichen wird.
Private Krankenversicherung: Vorlage der Behandlungskosten bald unnötig
Die privaten Krankenversicherer wollen dieses Problem nun massiv angehen. Denn die geplante Verbesserung des Abrechnungssystems zielt darauf ab, die Bearbeitungszeiten für eingereichte Arzt-, Heilpraktiker- und Masseurrechnungen so zu verkürzen, dass der PKV Versicherte in Zukunft für diese Abrechnungen nicht mehr in Vorlage treten muss. Das anvisierte Ziel liegt im Idealfall darin, dass der Privatpatient seine Rechnung erhält, diese wie gewohnt bei seiner PKV einreicht und in so kurzer Zeit den fälligen Betrag erhält, dass er die Behandlungskosten nicht mehr wie bisher vorlegen muss, sondern das von seiner PKV erhaltene Geld verwenden kann.
PKV: Neues Abrechnungsprinzip hilft Beamten leider nicht
Das neue Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherung wird für fast alle Versicherte der privaten Krankenversicherung eine große Hilfe sein, leider jedoch nicht für Beamte. Denn anders als die meisten Privatpatienten sind Beamte nicht über eine private Krankenvollversicherung abgesichert, sondern erhalten ihre Gesundheitskosten zur Hälfte vom PKV Anbieter, zur anderen Hälfte jedoch von der Beihilfe ihres Dienstherrn erstattet. Üblicherweise müssen darum Beamte zuerst mit der Beihilfestelle abrechnen und deren Bescheid dann ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, bevor die PKV die Kosten an sie erstattet. Die Bearbeitungszeit der Beihilfe müsste also zuerst verkürzt werden, bevor die Optimierungen der PKV für Beamte greifen können.
Private Krankenversicherung: Bald direkte Abrechnung mit Apotheken?
Die private Krankenversicherung stellt auch eine verbesserte Abrechnung von hohen Medikamentenkosten in Aussicht. Hier könnte es sogar so weit gehen, dass die PKV in Zukunft direkt mit der Apotheke abrechnet und der PKV Versicherte ebenfalls keinen Cent mehr vorlegen muss. Momentan ist diese direkte Abrechnung zwischen Apotheke und privatem Krankenversicherer nur ab einer bestimmten Höhe der Kosten für Medikamente möglich, und dies auch nur, wenn der Privatpatient gemeinsam mit seiner Stammapotheke einen entsprechenden Antrag an seinen PKV Anbieter stellt. Die private Krankenversicherung der Allianz verfolgt dieses Abrechnungsprinzip bereits, allerdings liegt hier der Mindestbetrag für die Kosten durch Medikamente momentan noch bei 750 Euro.
Private Krankenversicherung optimiert ihr Abrechnungssystem,