Private Krankenzusatzversicherung: Bedarfsermittlung
Die privaten Krankenzusatzversicherungen stehen momentan hoch im Kurs. Für Versicherte der GKV bilden diese eine meist sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Leistungen. Auch für die Versicherungsunternehmen sind die Zusatzversicherungen mittlerweile mehr als nur ein kleines Zubrot. Verbraucher sollten allerdings auf einige Punkte achten, bevor sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Denn eine Zusatzversicherung bringt nur dann Vorteile, wenn sie auf die individuellen Rahmenbedingungen der Versicherten zugeschnitten ist und den Bedarf widerspiegelt.
Bedürfnisse sollten Maßstab für Krankenzusatzversicherung sein
Die Zusatzversicherungen bieten eine große Bandbreite unterschiedlicher Leistungen, es gibt inzwischen Ergänzungstarife für fast alle Bereiche des Gesundheitswesens. Experten halten aber nicht jede der privaten Zusatzversicherungen für sinnvoll und unbedingt empfehlenswert. Brillenversicherung oder die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer gelten aus Sicht der Experten als unnötig. Dagegen sind Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherungen eine sinnvolle Ergänzung zum Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer als Verbraucher darüber nachdenkt, den Leistungsrahmen der GKV aufzuwerten, muss daher mehrere Punkte berücksichtigen. Insbesondere die Frage, ob der Abschluss der versicherten Leistungen tatsächlich nötig ist, steht hier im Vordergrund. Gerade Komfortleistungen sollten aus Expertensicht eher hinten anstehen.
Finanzielle Aspekte einer Zusatzversicherung
Mithilfe einer Zusatzversicherung lässt sich der Rahmen der GKV-Leistungen ergänzen. Für viele Versicherte ist diese Tatsache sicher ein wesentlicher Punkt, welcher für die privaten Ergänzungstarife spricht. Allerdings kommt – neben dem nicht immer sinnvollen Abschluss – ein weiterer Punkt zum Tragen. Die Zusatzversicherung geht über die Basisversorgung hinaus, was den Ansatz in der Einkommenssteuererklärung verbietet. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss, die finanziellen Mittel muss jeder Kassenpatient selbst aufbringen.