Privatversicherte: Verbot von ausgelagerten Privatkliniken geplant
Der Bundesgesundheitsminister plant mit einem Gesetz gegen die gängige Praxis vorzugehen, dass Privatpatienten in extra ausgewiesenen Privatkliniken behandelt werden. Als Handlungsbedarf wird insbesondere die mit dieser Praxis verbundene hohe Kostensteigerung für die Privatpatienten und die Private Krankenversicherung (PKV) betrachtet. Den Betreibergesellschaften der Kliniken wird vorgeworfen, eigentlich öffentliche Häuser auszugliedern, um dort Privatpatienten nach höheren Tarifen behandeln zu können. Durch diese Praxis sollen die gesetzlich festgelegten Tarife für die allgemeine Krankenhausleistung umgangen worden sein.
Privatpatienten: Gegen Willen in andere Klinik transportiert
Auch soll es vorgekommen sein, dass körperlich schwache Privatpatienten in derartig ausgegliederte Klinikteile transportiert wurden, weil die Patienten aufgrund ihres körperlichen Zustandes nicht in der Lage waren sich gegen diese Entscheidung zu wehren. In einigen Fällen kam es zu Abrechnungsproblemen mit dem jeweiligen Krankenversicherer. Der PKV-Verband wirft den Klinikbetreibern zudem vor, nicht zwischen rein privaten und öffentlichen Klinikbereichen zu unterscheiden.
PKV-Verband klagte bisher erfolglos
Bisherige Klagen der PKV gegen dieses Vorgehen blieben stets erfolglos. In einem kürzlich vor dem Bundesgerichtshof geführten Verfahren (AZ: I ZR 155/10) gab der Gerichtshof dem Klinikbetreiber abermals recht. Das jüngste Verfahren betraf die Helios-Klinikgruppe, die diese Praxis ebenfalls wie andere Klinikbetreiber durchführt. Der Ausgang dieses Verfahren scheint nun jedoch die Initialzündung für den Gesetzgeber zu sein, um diese langjährige Praxis der Klinikbetreiber zukünftig zu unterbinden. Insbesondere der Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, indem ein Verkehrsunfallopfer davon berichtet das eine Behandlung in der Privatklinik gegen den Willen des Opfers stattfand, da dieser zum Zeitpunkt des Unfalls im Koma lag, dürfte nun die Regierung zu den Überlegungen eines neuen Gesetzentwurfs gebracht haben.
Lobbyisten am Werk
Vor der Verabschiedung im Bundestag und der Genehmigung beziehungsweise Bestätigung durch den Bundesrat wird der Gesetzesentwurf noch in den Fachausschüssen beraten. Die Frage ist, inwieweit die Lobbyisten bereits mit der Aufgabe beschäftigt sind, die entsprechenden Ausschussmitglieder im Sinne der Klinikbetreiber zu bearbeiten, damit am Ende ein Gesetzesentwurf dabei herauskommt, der zwar das Anliegen der Bundesregierung erkennen lässt, im Großen und Ganzen jedoch die Praxis der Klinikbetreiber weiter duldet. In jedem Fall dürfte es für private Klinikbetreiber in Zukunft schwerer werden mit ausgelagerten Klinikbereichen Profite zu machen, denn auch der PKV-Verband hat sich auf die Seite der Bundesregierung gestellt. Ist es doch das Geld der privaten Krankenversicherer, dass durch die privaten Klinikbetreiber regelmäßig abgeschöpft wird.
Private Krankenversicherung: Beitragsstabilität möglich
Für die privat Versicherten dürfte der neue Gesetzesentwurf hoffentlich dazu führen, dass ihr Wille im Sinne einer Klinikbehandlung in öffentlichen Kliniken berücksichtigt wird. Sollte der Gesetzesentwurf trotz Bearbeitung durch Lobbyverbände nahezu unbeschadet das Parlament passieren, würde dies zu Millioneneinsparungen seitens der privaten Krankenversicherer führen. Auch das Thema Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung dürfte damit auf eine breite Basis gestellt werden, insofern fiebern nicht nur der PKV-Verband, sondern auch die Versicherten dem geplanten Gesetz entgegen.