Steuererklärung Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung steuerlich geltend machen und von Steuer absetzen
Die Private Krankenversicherung kann ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Dabei sind Obergrenzen und einige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Hier lesen Sie, bis zu welcher Höhe der Krankenversicherungsbeitrag von der Steuer abgesetzt werden kann und wie sich Ihr Einkommen auf die Absetzbarkeit der PKV bei der persönlichen Steuererklärung auswirkt.
Bürgerentlastungsgesetz bringt steuerliche Vorteile für Privatversicherte
Mit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes haben Versicherte – sowohl Mitglieder der GKV wie auch der PKV – die Chance, den Beitrag zur Krankenversicherung steuerlich geltend zu machen. Allerdings bestehen hier im Einzelnen deutliche Unterschiede, was den Bereich private Krankenversicherung, Steuererklärung und die Abzugsfähigkeit betrifft. Wie genau sind die Prämien für eine private Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen? Und auf welche Punkte müssen Sie als Versicherter beachten, wenn Sie die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?
PKV-Beitrag als Sonderausgabenabzug
Den Stein für die Abänderung der Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV-Prämien ins Rollen brachte die Klage eines Versicherten vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf Druck der Richter musste der Gesetzgeber nachziehen und die Regeln beim Thema private Krankenversicherung und Steuer abändern. Wie sehen die Vorschriften nun im Einzelnen aus? Ausschlaggebend für den Bereich private Krankenversicherung und Steuer ist § 10 EStG, genauer Absatz 1 Punkt 3. Demzufolge gelten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung als abzugsfähig und können im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Eine Tatsache, die natürlich auch für den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung gilt.
Steuererklärung berücksichtigt nur Basisversorgung der PKV
Allerdings können Sie als Mitglied der PKV nicht alle Beitragsbestandteile ohne Weiteres ansetzen. Vielmehr hat der Gesetzgeber in den § 10 Abs.1 Punkt 3 EStG einige Regularien eingebaut, welche gerade das Thema private Krankenversicherung von der Steuer absetzen deutlich einschränken. Laut EStG können nämlich nur die Beitragsbestandteile einer privaten Krankenversicherung in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, welche der Basisversorgung entsprechen, also das Niveau der GKV abbilden.
PKV Beitrag der Kinder ebenfalls steuerlich absetzbar
Haben Sie sich im Zuge des Eintritts in die private Krankenversicherung – entweder als Selbständiger oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der JAEG – für einen Komforttarif mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung entschieden, fallen diese Beitragsbestandteile beim Thema private Krankenversicherung und Steuer heraus. Übrigens: Im Zuge des Bürgerentlastungsgesetzes ist es möglich geworden, die Kosten für die Absicherung eines Kindes in der PKV von der Steuer abzusetzen.
Ist die steuerliche Absetzbarkeit der PKV beschränkt?
Ja – und zwar durch die Einschränkung auf die Abzugsfähigkeit der Basisversorgung. Es kommt augenscheinlich eine weitere Einschränkung hinzu. Denn laut § 10 Abs.4 wird die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben für Arbeitnehmer auf 1.900 Euro bzw. für Selbständige (Personen, die ihre Versicherungsbeiträge komplett finanzieren) 2.800 Euro beschränkt. Allerdings unterliegen die Beiträge zur Krankenversicherung dieser Beschränkung laut einer Mitteilung des BMF (Bundesministeriums für Finanzen) im Internet nicht, sondern können vollständig abgezogen werden. Dies gilt auch für die private Krankenversicherung bzw. das von der Steuer Absetzen der Prämien. Allerdings können, wenn die Beiträge den Grenzbetrag der Sonderausgaben übersteigen, keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr von Ihnen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Übrigens erfahren Sie die Höhe der abzugsfähigen Beitragsbestandteile von Ihrer privaten Krankenversicherung. Letztere sendet Ihnen eine Mitteilung zu, in welcher Höhe für die private Krankenversicherung ein Beitrag steuerlich geltend gemacht werden kann. BRE, also Beitragsrückerstattungen der PKV, die lange als Motivation für Versicherte zum Zahlen der Rechnungen aus eigener Tasche galten, wirken inzwischen übrigens mindernd auf den abzugsfähigen Beitrag der PKV. Es ist daher zu überlegen, ob die Inanspruchnahme eigener finanzieller Ressourcen im Krankheitsfall sich wirklich noch lohnt oder ob man die private Krankenversicherung bereits vom ersten Euro an in Anspruch nimmt.