Senkung der private Krankenversicherung Einkommen Grenze
Die private Krankenversicherung (PKV) möchte sich mehr für neue Versicherte öffnen. Hierzu fordert Uwe Laue, Vorsitzender des PKV Verbandes, eine Absenkung der private Krankenversicherung Einkommen Grenze, auch als JAEG (Jahresentgeltgrenze) bekannt. Hierdurch könnten mehr Verbraucher frei entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Reaktionen auf den Vorstoß des Verbandspräsidenten sind indes geteilt, gilt doch die private Krankenversicherung Einkommengrenze als eine Art „unantastbare Institution“, welche viele Versicherten in den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen hält.
Was sagt die Einkommen Grenze der PKV aus?
Die private Krankenversicherung Einkommengrenze regelt, ab welchem Jahreseinkommen ein sozialversicherungspflichtig Angestellter sich privat krankenversichern darf. Nach momentanem Stand ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung ein Jahreseinkommen von 52.200 Euro notwendig, allerdings nur für Arbeitnehmer, denn die Bestimmungen der Jahresentgeltgrenze gelten nicht für Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Studenten. Die JAEG wird jährlich vom Staat festgesetzt und stieg von 45.900 Euro im Jahr 2003 auf 52.200 Euro im Jahr 2013.
Private Krankenversicherung Einkommen Grenze vs. Beitragsbemessungsgrenze
Zum besseren Verständnis soll hier noch einmal zwischen der Beitragsbemessungsgrenze im Vergleich zur private Krankenversicherung Einkommengrenze unterschieden werden, da beide oft miteinander verwechselt werden. Während die PKV Einkommen Grenze, wie oben beschrieben, festlegt, ab welchem Einkommen in die PKV gewechselt werden darf, bestimmt die Beitragbessungsgrenze das Einkommen, bis zu dessen Erreichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden dürfen.
Öffnung der PKV für mehr Mitglieder
Die geplante Absenkung der Einkommen Grenze würde der privaten Krankenversicherung in jedem Fall einen deutlichen Zustrom von neuen Mitgliedern bescheren. Zur Zeit sind gut 9 Millionen Menschen in einer PKV versichert, Verbandspräsident Laue rechnet damit, dass gut 29 Prozent der momentan in einer gesetzlichen Kasse versicherten Verbraucher bei einem Erfolg seines Vorschlags die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben werden. Wie viele dieser GKV Versicherten dann wirklich zur PKV wechseln würden, steht natürlich noch komplett in den Sternen.
GKV Spitzenverband gibt sich von Laues Vorschlag empört
Die gesetzlichen Kassen reagieren auf den Vorschlag des PKV Verbandsvorsitzenden mit aller nur zur Verfügung stehenden Schärfe. Eine Vertreterin des GKV Spitzenverbandes behauptet in einer Erklärung, der PKV Verband wolle mit seinem Vorstoß lediglich über Probleme in den Strukturen der privaten Versicherer hinwegtäuschen. Zudem werde versucht, das System der gesetzlichen Kassen zu kopieren. Die Frage, inwiefern mit der Öffnung der PKV für neue Mitglieder bestehende GKV Systeme durch die private Krankenversicherung „kopiert“ werden könnten, lässt der GKV Spitzenverband jedoch offen.
Gesetzliches und privates Krankenversicherungs System vergleichen
Bei aller vom GKV Spitzenverband verbreiteten Hysterie ist für den aufmerksamen Beobachter, der eventuell bald selbst von der Senkung der private Krankenversicherung Einkommen Grenze betroffen sein könnte, ein kühler Kopf unbedingt erforderlich. Denn sollte der Vorschlag des PKV Verbandes tatsächlich vom Staat gebilligt werden, schafft er keinen Zwang zum Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern erlaubt lediglich eine Wechselmöglichkeit – ein himmelweiter Unterschied. Zudem wird diese Wechselmöglichkeit wohl kaum dazu führen, dass Versicherte massenhaft ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen. Vielmehr muss sich jeder, der die Möglichkeit hat, von der GKV zur PKV zu wechseln, seine individuelle Leistungs- und Beitragssituation genau ansehen und die gesetzliche und private Krankenversicherung vergleichen, bevor er sich entscheidet.