Stiftung Warentest: Wahltarife der GKV im Test
In der Septemberausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ wird von der Stiftung Warentest eine Untersuchung zum Thema Wahltarife mit Beitragsrückerstattung in gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht. Das Ergebnis: Die Tarife werden nur von wenigen Krankenversicherungen angeboten und können sich in den Leistungen deutlich voneinander unterscheiden.
Wahltarife laut Stiftung Warentest nicht für Jeden geeignet
Ein interessierter Neukunde sollte sich allerdings im Klaren sein, dass mit jedem Arztbesuch, der über Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung hinaus geht, der Anspruch für die Rückerstattung verloren geht. Dies betrifft nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch jeden mitversicherte Person. Der Abschluss eines Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung in der GKV lohnt daher in den meisten Fällen nur für gesunde junge Kassenpatienten, so die Stiftung Warentest. Sollten noch weitere Personen in der Versicherung mitversichert sein, kann der Anspruch auch nur dann geltend gemacht werden, wenn von diesen keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Lediglich Kinder unter 18 Jahren sind ausgeschlossen und können Leistungen ohne Verlust der Beitragsrückerstattung empfangen.
Ein genauer Vergleich ist aus Sicht von Stiftung Warentest notwendig, da nur sieben von 93 untersuchten Kassen eine Rückerstattung anbieten, bei denen ein gesamter Monatsbeitrag mit Arbeitgeberanteil erstattet wird. Bei knapp einem Drittel wird nur der Arbeitnehmeranteil oder gar noch weniger erstattet und bei rund zwei Dritteln der Kassen ist ein solcher Wahltarif nicht im Programm.
Wahltarife weitgehend risikolos
In den meisten Fällen sind derartige Tarife risikolos, denn die Verträge werden nur auf ein Jahr geschlossen und wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, hat der Kassenpatient keine Nachteile zu fürchten – auch das Sonderkündigungsrecht bleibt erhalten. Lediglich der Tarif der Shell BKK/ Life wurde im „Finanztest“ negativ bewertet. Von den Kunden wird hier gefordert, ihre Arztrechnungen privat zu bezahlen. Aufgrund der höheren Berechnungsgrundlage entsteht zur Rückerstattung der GKV, die Versicherte selbst tragen müssen.