Studentische Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
In diesem Jahr werden die Hörsäle in den Universitäten wohl besonders voll werden. Das Aussetzen der Wehrpflicht und damit einhergehend auch der Wegfall des Zivildienstes, werden zu einem wahren Ansturm von neuen Studenten auf Universitäten und Hochschulen führen, vermuten Experten. Doch was viele Studenten nicht wissen ist , das die Studentische Krankenversicherung sowohl in der gesetzlichen (GKV) als auch in der privaten (PKV) abgeschlossen werden kann. Mit dem ersten Semester müssen sich Studenten bei Ihrer Krankenversicherung festlegen.
Welche Krankenversicherung für Studenten?
Neben Wohngemeinschaft, Immatrikulation und BAföG sollte ein Student auch an eine gute Krankenversicherung denken. Vom Gesetzgeber ist vorgegeben, dass jeder Student, der sich ordnungsgemäß an einer deutschen Universität oder Hochschule immatrikulieren will, eine Krankenversicherung nachweisen muss. Dabei kann allerdings die in § 5 SGB V festgeschriebene Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben werden. Der Hintergrund: Studenten dürfen sich nach dem 5. Sozialgesetzbuch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und somit in die private Krankenversicherung eintreten.
Vorkasse in der PKV
Eine Versicherung in der PKV hat bekanntermaßen einige Vorteile, wie bessere Leistungen bei Krankheit oder Verletzung und eine bessere Absicherung bei eventuellen Auslandsaufenthalten im Rahmen von Praktika oder Auslandssemester. Allerdings bestehen zwischen der Studentischen Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, von Gesetzes wegen kaum Unterschiede. Leistungen in der PKV müssen im Vergleich zur GKV im Voraus bezahlt und im Anschluss bei der Versicherung eingereicht werden.
Finanzierung der Krankenversicherung als Student
Viele Studenten haben das gleiche Problem – chronischen Geldmangel. Also warum in eine teure private Versicherung wechseln, wenn eine kostenfreie Versicherung, innerhalb der gesetzlichen Familienversicherung möglich ist. Hier überrascht der Gesetzgeber, denn für BAföG-Empfänger wird ein Zuschuss für eine kostenpflichtige Krankenversicherung in Höhe von 73 Euro gewährt.
Studentischer Krankenversicherungsbeitrag in der PKV
Der einheitlich geregelte Krankenversicherungsbeitrag im Studententarif bei privaten Versicherungen kostet rund 87 Euro, sodass nur etwa 14 Euro vom Versicherten selbst zu erbringen sind. Auch wenn für Studenten jeder Euro zählt, ist bei diesem Preis der Eintritt in eine PKV eine Überlegung wert.