Universa PKV mit neuen Versicherungsbedingungen
Am 01. August 2011 sind die neuen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der uniVersa Krankenversicherung in Kraft getreten. Die Änderungen sollen dafür sorgen, dass die Rechte der Versicherten mehr in den Mittelpunkt gerückt und besser umgesetzt werden. Die herausstechendste Änderung besteht jedoch darin, dass die Versicherung die Neuerungen nicht nur auf Neukunden, sondern rückwirkend auch auf Bestandskunden anwendet.
Kulanzprüfung wird durch Rechtsanspruch abgelöst
Neben der Verbesserung der Leistungen gegenüber den Versicherten schreibt die Versicherung jetzt auch einen Rechtsanspruch fest. Dieser Rechtsanspruch löst die bisher in der Branche übliche Kulanzprüfung ab. Die Versicherten haben damit ab sofort einen vertraglich geregelten Anspruch auf Leistungen, die sich im Bereich von gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen bewegen oder beim medizinischen Fortschritt anzusiedeln sind. Bisher war es immer so, dass der Versicherte erst eine teilweise langwierige Prüfung der Leistung abwarten musste, dies fällt jetzt weg.
Ein weiterer Aspekt, mit dem die uniVersa Krankenversicherung punktet, ist die Tatsache, dass diese Änderung für Bestandskunden ohne Beitragserhöhung bzw. -anpassung durchgeführt wird. Die Prämien bleiben also dieselben, während die Leistungen steigen – ein Punkt, der hauptsächlich den Bestandskunden gefallen dürfte.
Weitere große Einschnitte in den AVB der Universa
Damit ist es aber noch nicht getan, die Versicherung hat weitere Änderungen in den Bereichen Hospizleistung, Anschlussbehandlung, Fahrtkosten zur Dialyse, Schutzimpfungen etc. durchgeführt. Insgesamt hat die uniVersa Krankenversicherung in 18 Bereichen Anpassungen vorgenommen. Mit diesen Änderungen hat sich die uniVersa zwei Ziele auf die Fahnen geschrieben: Zum einen ein besseres Angebot für die Kunden, was erreicht wurde. Zweitens soll die Kundenbindung im immer härter werdenden Kampf um Neukunden verbessert werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten.