Verschreibungspflicht: Alternative Medikamente für PKV-Versicherte
Gesetzlich Versicherte (GKV) erhalten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen häufig Generika als Medikament verschrieben. Durch die Verschreibung der günstigen, ohne Patentschutz belegten Wirkstoffalternativen der Generika-Medikamente, soll das Gesundheitssystem entlastet werden. Privatpatienten der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen erwarten vielfach einen besseren Service als gesetzlich Versicherte. Dieser umfasst auch die Verschreibung von Arzneimitteln. Umso mehr sehen sich zunehmend viele privat Versicherte enttäuscht, denn auch sie erhalten oftmals nur die günstigen Alternativen, die sogenannten Generika.
Generika-Quote in der PKV : 65 Prozent bei Erstverschreibungen
So greifen zunehmend viele der niedergelassenen Ärzte auch bei Privatpatienten zu der günstigen Alternative der Generika. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Der Autor der Studie, Dr. Frank Wild zeigt auf, dass bei Erstverordnung von Arzneimitteln, Ärzte bei privat Versicherten zu 65 Prozent zu Generika greifen und bei einer langfristigen Arzneimittelverordnung zu 48,7 Prozent. Die Ärzte nutzen damit insbesondere die Generika-Alternative dort, wo Patienten auf einen Wirkstoff erstmals eingestellt werden. Wild hat in seiner Studie die Daten zweier mittelgroßer PKV-Versicherer in anonymisierter Form ausgewertet. So wurden rund 470000 PKV-Versicherte in die Studie einbezogen. Es wurden die Jahre von 2007 bis 2010 für die Studie ausgewertet. Die Arzneimittelverordnungen in diesem Zeitraum betrugen jeweils vier Millionen.
Pantoprazol Verschreibung unter Medikamenten am häufigsten
In der Studie wurden vor allem neue Wirkstoffe untersucht. Insbesondere wurden Bicalutamid, Amlodipin, Fentanyl, Metoprolol, Omeparzol, Pantoprazol, Tamsulosin, Venlafaxin und Mirtazapin verschrieben. Der am häufigsten verschriebene Wirkstoff war Pantoprazol, ein sogenannter Protonenpumpenhemmer, zur Behandlung von Magengeschwüren und Refluxkrankheiten. In der Studie wurde vor allem der Wirkstoff Omeprazol relativ konstant als Generika verschrieben, während die anderen Wirkstoffe im Bereich der Generika kontinuierlich anstiegen. Im Jahr 2010 wurde der Wirkstoff Metoprolol, ein Betablocker zur Behandlung von Bluthochdruck, in rund 28 Prozent der Fälle als Generika verschrieben, Omeprazol hingegen in 92 Prozent der Fälle.
Ärzte: Umstellung auf Generika nicht immer sinnvoll
Der Autor der Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die insgesamt niedrigere Generika-Quote der PKV (im Vergleich zur GKV) vor allem darin begründet liegt, dass niedergelassene Ärzte bei PKV-Patienten seltener bei einer schon bestehenden Verschreibung auf Generika umstellen. Insbesondere bei den Wirkstoffen Pantoprazol, Venlafaxin und Bicalutamid würde seitens der Ärzte auch noch ein Jahr nach Wegfall des Patentschutzes teilweise die Generikaquote der verschriebenen Arzneimittel unter 50 Prozent liegen. Demgegenüber wird bei einer Erstverordnung seitens der Ärzte viel häufiger zu den günstigen Generika gegriffen. Die Private Krankenversicherung als Versicherung schreibt indes nicht die verpflichtende Verschreibung von Generika vor. Insofern sind hier die Ärzte diejenigen, welche in Eigenverantwortung die Generika verordnen und dementsprechende Rezepte für Medikamente ausstellen. Dennoch dürfte die PKV nicht unerfreut über dieses Verhalten sein, denn durch das Verschreiben der günstigen Medikamentenalternative werden zum Teil deutliche Kosteneinsparungen erzielt.