Wechsel in die private Krankenversicherung 2011

Private Krankenversicherung Wechsel 2011

Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung 2011 sind verschiedene Details zu berücksichtigen. So ist es für Arbeitnehmer seit diesem Jahr deutlich leichter, in die PKV zu wechseln, auch ein Wechsel innerhalb der bisherigen Krankenversicherung kann sich für bereits privat Versicherte durchaus lohnen. In allen Fällen ist es sinnvoll, den aktuellen PKV Vergleich 2011 zu berücksichtigen, denn die Preisunterschiede sowie die Leistungsunterschiede der Kassen sind enorm.

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Wegfall der Drei-Jahres-Frist erleichtert Wechsel in die PKV 2011

Arbeitnehmer und Angestellte, die die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen wollen, können seit 2011 durch das Inkrafttreten der Gesundheitsreform nun deutlich einfacher in die Private Krankenversicherung wechseln. Möglich ist dies, da der Gesetzgeber nun auf die bisherige Drei-Jahres-Wechselfrist verzichtet und einen Wechsel bereits dann ermöglicht, wenn Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze 2011 einmalig überschreiten. Mit einem Einkommen ab 49.500 Euro brutto pro Jahr ist es nun möglich, die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen und den Wechsel in die private Krankenversicherung 2011 vorzunehmen.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig

Versicherungskunden, die sich für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung 2011 entscheiden, sollten allerdings berücksichtigen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur schwer möglich ist. Arbeitnehmer können beispielsweise nur dann wieder gesetzlich versichert werden, wenn ihr Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder sie arbeitslos werden. Wer dann jedoch bereits das 55. Lebensjahr überschritten hat, darf nicht mehr zurück in die GKV.

Auch eine Familienversicherung sucht man in der privaten Krankenversicherung vergebens, was insbesondere Familien mit Kindern berücksichtigen sollten. Dennoch kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung 2011 lohnen, denn privat Versicherte können zahlreiche Vorteile nutzen und ihren Versicherungsumfang frei festlegen. Zudem ermöglicht der Einschluss von Selbstbehalten oder Beitragsrückerstattungen Kostenersparnisse.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

Neben einem Wechsel in die private Krankenversicherung 2011 ist es privat Versicherte ebenfalls möglich, einen neuen Tarif zu wählen und entweder innerhalb der eigenen PKV zu wechseln oder aber einen anderen privaten Krankenversicherer zu wählen. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten, die vor dem Krankenversicherungswechsel geprüft werden sollten. Wer als privat Versicherter beispielsweise einen ansprechenden PKV Tarif seines Versicherers findet, kann in diesen neuen Tarif wechseln. Ein solcher Wechsel innerhalb der PKV ist ohne Nachteile für den Versicherten möglich, denn auch Prämienzuschläge, die bei diesen Wechseln oftmals fällig wurden, werden nicht mehr erhoben.

Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung und Erhalt der Altersrückstellungen

Ein großer Vorteil bei einem solchen Wechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung 2011 ist die Tatsache, dass die Versicherung den neuen Tarif auf Basis der ursprünglichen Gegebenheiten berechnen muss. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird daher in vielen Fällen nicht nötig, sofern der Versicherungsumfang nicht deutlich erweitert wird. Damit können auch Versicherte, die bereits seit Jahren bei diesem Versicherungsunternehmen Kunde sind, neue Tarife mit teils verbesserten Leistungen in Anspruch nehmen. Bei einem Wechsel innerhalb der PKV ist es auch möglich, in den neuen Basistarif zu wechseln, um so Kosten zu sparen. Dies ist vor allem für ältere Menschen mit geringem Einkommen sinnvoll, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln können.

Beitragsberechnung der PKV 2011

Sollte der private Krankenversicherungsrechner 2011 jedoch zeigen, dass die eigene Versicherung keine optimalen Tarife bieten kann, wäre auch ein Wechsel von PKV zu PKV möglich. Hierzu sind allerdings die Kündigung des bisherigen Versicherungsvertrages sowie der Neuabschluss der PKV notwendig. Für diesen Neuabschluss sind neue Gesundheitsfragen zu beantworten, da die Versicherung nun eine neue Risikoprüfung durchführt. Bei eventuellen Vorerkrankungen kann es passieren, dass entweder Prämienaufschläge erhoben oder der Versicherte nicht angenommen wird.

Um dies zu verhindern, sollte der Altvertrag erst dann gekündigt werden, wenn ein neuer Versicherungsvertrag vorliegt. Eine solide Entscheidungshilfe kann hier auch der aktuelle PKV Test mit Berücksichtigung der Beitragsstabilität und Beitragsentwicklung privater Krankenversicherungen sein. Diese Testberichte erstellt neben der Assekurata und dem map-Report auch die Stiftung Warentest. Ebenfalls muss beachtet werden, dass die gebildeten Altersrückstellungen nur dann vollständig zur neuen PKV mitgenommen werden können, wenn es sich um einen Neuvertrag handelt, der nach dem 01. Januar 2009 geschlossen wurde. Bei älteren Verträgen ist die Mitnahme der Altersrückstellungen eingeschränkt bzw. gar nicht möglich.

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